Veräußerungsgew. verrechen

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  • Ginuel40
    Neuer Benutzer
    • 25.01.2014
    • 3

    #1

    Veräußerungsgew. verrechen

    Ich habe in 2003 einen Veräußerungsgewinn erziehlt.
    Diesen Gewinn muß ich als laufender Gewinn voll versteuern
    Womit kann ich diesen Gewinn verrechnen.
    Ich habe Verlustvorträge aus privaten Veräußerungsgeschäften
    und Optionsscheinverkäufen i.S.d. § 25 EStG.
  • Elster-Tester
    Neuer Benutzer
    • 09.04.2013
    • 2511

    #2
    AW: Veräußerungsgew. verrechen

    Im Jahr 2003 ? sicher?
    Meinst du 2013?
    Wann sind die Verlustvorträge aus privaten Veräußerungsgeschäften entstanden?
    Was hat das mit § 25 EStG zu tun?
    Fragen über Fragen
    Mfg

    Kommentar

    • Ginuel40
      Neuer Benutzer
      • 25.01.2014
      • 3

      #3
      AW: Veräußerungsgew. verrechen

      Der $ ist 15a und nicht 25A (war ein Tippfehler)
      Das Jahr 2003 ist korrekt. Habe gegen den Bescheid Einspruch eingelegt.
      Der Einspruch ist noch nicht entschieden.
      Die Verluste beginnen 2002 (Musical Ludwig der II)
      Der Gewinn war aus dem Verkauf einer Beteiligung an Containern.
      Die Verlustvortäge sind durchlaufend bis 2012.
      Bisher konnte man nur Gewinne und Verluste des gleichen Objektes verrechnen.

      Kommentar

      • neysee
        Neuer Benutzer
        • 27.05.2007
        • 2640

        #4
        AW: Veräußerungsgew. verrechen

        Steuerberater fragen.

        Kommentar

        • Ginuel40
          Neuer Benutzer
          • 25.01.2014
          • 3

          #5
          AW: Veräußerungsgew. verrechen

          Intelligente Antwort.

          Kommentar

          • neysee
            Neuer Benutzer
            • 27.05.2007
            • 2640

            #6
            AW: Veräußerungsgew. verrechen

            Hier ist ja auch kein Steuerberatungsforum.

            Kommentar

            • holzgoe
              Erfahrener Benutzer
              • 19.01.2009
              • 12107

              #7
              AW: Veräußerungsgew. verrechen

              Hallo Ginuel40,
              und wahrheitsgermäße Aussage, hier helfen Anwendern anderen Anwendern bei Problemen rund um die elektronische Steuererklärung, Steuerberatung kann und darf hier gar nicht erfolgen.

              Tschüß

              Kommentar

              • Picard777
                Erfahrener Benutzer
                • 02.05.2006
                • 7877

                #8
                AW: Veräußerungsgew. verrechen

                Die einzig richtige. Denn das Thema hat nicht die Bohne mit Elster zu tun, sondern ist reine Steuerberatung, die hier verboten ist und die nur Angehörige steuerberatender Berufe leisten dürfen. Ich gehe ja auch nicht in ein Forum zu Obst und Gemüse und frage da nach Elsterthemen, nur weil die grüne Farbe meines Lieblingsapfels an das Grün hier in der Titelleiste erinnert ;-)
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar

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