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Steuererklärungspflicht bei Bezug von Arbeitslosengeld

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    Steuererklärungspflicht bei Bezug von Arbeitslosengeld

    Hallo,

    ich würde gern wissen, in welchen Fällen man eine Steuererklärung machen muss, wenn man Arbeitslosengeld (1 und 2) bezogen hat.

    #2
    AW: Steuererklärungspflicht bei Bezug von Arbeitslosengeld

    Hallo Balta,
    ALG II gehört nicht in die Steuererklärung, ALG I gehört zu den Lohnersatzleistungen, wer mehr als 450 Euro? bezogen hat, muss meines Wissens eine Steuererklärung machen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Steuererklärungspflicht bei Bezug von Arbeitslosengeld

      ALG1 unterliegt dem Progressionsvorbehalt, hier ist die Erklärung bei einer Jahressumme über 410 Euro Pflicht.

      ALG2 ist für die Erklärung irrelevant, insofern erwächst hieraus auch keine Erklärungspflicht.

      Mit Elster hat das aber wie üblich nichts zu tun.

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