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Verlustvortrag, verschiedene Einkunftsarten

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    Verlustvortrag, verschiedene Einkunftsarten

    Hallo,
    wenn man 2008 einen Verlustvortrag hatte - ca 5.000 Euro und danach bis 2012
    keine Lohnsteuer mehr abgeführt wurde, wegen Rente, ist dieser dann verfallen oder würde er für 2013 bei einer Einkommenssteuererklärung -
    Lohnsteuerjahresausgleich wieder aufleben?
    Danke für schnelle Antworten
    colombo

    #2
    AW: Verlustvortrag, verschiedene Einkunftsarten

    Hallo colombo,

    was steht denn auf deinem letzten Steuerbescheid 2012 ?

    Je nachdem wie die Steuererklärung aussah wird doch jedes Jahr der Verlustvortrag durch das Finanzamt fortgeschrieben oder er hat sich vermindert usw.

    Tschüß

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      #3
      AW: Verlustvortrag, verschiedene Einkunftsarten

      ich verstehe das so, das dazwischen keine Erklärung abgeben wurde. Erst wäre der Verlustvrotrag mit 2009 zu verrechnen, dann mit 2010 usw.

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        #4
        AW: Verlustvortrag, verschiedene Einkunftsarten

        Dabei spielt es keine Rolle, dass die Steuer 2009 ff. ggf. 0 € betrug. Ein gesondert festgestellter Verlust (!!!) zum 31.12.2008 wird vom Gesamtbetrag der Einkünfte 2009 bis auf 0 € abgezogen, der dann verbleibende Verlust auf den 31.12.2009 gesondert festgestellt usw. Wenn bisher für die Jahre 2009 ff. noch keine Steuererklärungen eingereicht wurden, würde das nun erforderlich. Vermutlich wird dann zum 31.12.2012 kein in das Jahr 2013 vorzutragender Verlust mehr vorhanden sein.

        Fazit vermutlich: verfallen nicht, aber vermutlich kein Verlust mehr da.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Verlustvortrag, verschiedene Einkunftsarten

          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          ich verstehe das so, das dazwischen keine Erklärung abgeben wurde. Erst wäre der Verlustvrotrag mit 2009 zu verrechnen, dann mit 2010 usw.
          Ja, das verstehst Du richtig - wobei für 2009 noch eine Erklärung in 2010 statt fand und der verbleibende Verlustvortrag laut Bescheid des Finanzamtes für 2009
          festgestellt wurde. 2010 - 2012 habe ich keine Erklärung abgegeben, wegen Rentenbezug unter 8.000 Euro im Jahr. Für 2013 habe ich als Minijobberin zu Dumpingpreisen gearbeitet und eine Abfindung zu erwarten, die allerdings erst jetzt im Januar 2014 abrechnungstechnisch ausgezahlt wird und angeblich mit Steuerklasse VI abgerechnet werden soll. Habe beim Finanzamt nachgefragt - bislang hat der AG keine Daten abgerufen. Weiß nicht, wie die ganze Angelegenheit ausgehen wird, wollte nur wissen ob ich den Verlustvortrag noch in Anspruch nehmen kann.
          Danke für die schnelle Antwort
          colombo

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            #6
            AW: Verlustvortrag, verschiedene Einkunftsarten

            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Dabei spielt es keine Rolle, dass die Steuer 2009 ff. ggf. 0 € betrug. Ein gesondert festgestellter Verlust (!!!) zum 31.12.2008 wird vom Gesamtbetrag der Einkünfte 2009 bis auf 0 € abgezogen, der dann verbleibende Verlust auf den 31.12.2009 gesondert festgestellt usw. Wenn bisher für die Jahre 2009 ff. noch keine Steuererklärungen eingereicht wurden, würde das nun erforderlich. Vermutlich wird dann zum 31.12.2012 kein in das Jahr 2013 vorzutragender Verlust mehr vorhanden sein.

            Fazit vermutlich: verfallen nicht, aber vermutlich kein Verlust mehr da.
            Hallo,
            das läßt mich ja hoffen, suppi.
            Habe außerdem wegen 60%Schwerbehinderung doch auch einen Anspruch auf
            höheren Pauschbetrag, oder?

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              #7
              AW: Verlustvortrag, verschiedene Einkunftsarten

              Wieso lässt das hoffen ? Im Gegenteil: Wenn Du z.B. in 2010 und 2011 nur eine Rente mit Rentenbeginn in 2005 von 10.000 € hast und -die voll steuerpflichtigen Rentenanpassungen lasse ich jetzt mal außen vor- damit in 2010 und 2011 davon je 5.000 € steuerpflichtig sind, dann ist schon am Jahresende 2010 Dein Verlustvortrag von 5.000 € WEG WEG WEG !!!

              Ja, für 60 % Schwerbehinderung gibt es einen Pauschbetrag von 720 €. Bevor die Frage kommt: Der wird NACH dem Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen, ändert also an der Verlustvortragsberechnung NICHTS.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                #8
                AW: Verlustvortrag, verschiedene Einkunftsarten

                >>> "2010 - 2012 habe ich keine Erklärung abgegeben"

                Ohne die entsprechennden Verlustbescheide der jahre 2010-2012 kann der Verlust NICHT ins Jahr 2013 übertragen werden.
                d.H. Du musst die entsprechenden Steuererklärungen 2010-2012 abgeben. Und dann wird der Verlust mit positiven Einkünften ggfs gegengerechnet, falls welche vorhanden sind.
                Mfg

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                  #9
                  AW: Verlustvortrag, verschiedene Einkunftsarten

                  Ups,
                  wie lange habe ich denn noch Zeit für 2010-2012?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Verlustvortrag, verschiedene Einkunftsarten

                    2010 bis 31.12.14 usw.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Verlustvortrag, verschiedene Einkunftsarten

                      Hallo colombo,
                      lies noch mal den Beitrag von Picard777 vom 28.01.14 9:49 Uhr, wenn deine Angaben zu den Einkünften stimmen, dürfte der Verlustvortrag schon 2010 aufgebraucht sein.

                      Tschüß

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Verlustvortrag, verschiedene Einkunftsarten

                        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                        2010 bis 31.12.14 usw.
                        2010 bis 31.12.2017, da ErklärungsabgabePFLICHT (§ 56 Satz 2 EStDV).
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          AW: Verlustvortrag, verschiedene Einkunftsarten

                          Okay,
                          danke, dann werde ich mich mal sputen!!

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Verlustvortrag, verschiedene Einkunftsarten

                            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                            Hallo colombo,
                            lies noch mal den Beitrag von Picard777 vom 28.01.14 9:49 Uhr, wenn deine Angaben zu den Einkünften stimmen, dürfte der Verlustvortrag schon 2010 aufgebraucht sein.

                            Tschüß
                            Nein, kann eigentlich nicht sein - habe Rente von der DV erst seit 2010 bekommen, da ist nichts aufgebraucht - und der Verlustvortrag wurde doch zum 31.12.2009 festgesetzt vom FA.
                            Eigentlich wollte ich schon Antrag auf Nichtveranlagung stellen - dann wäre aber der Verlustvortrag wohl weg - oder?
                            Na, ja setzte mich mal hin und mache die Erklärungen für 2010 - 2012.
                            2013 kann ich noch nicht machen, wegen der Abfindung.
                            Mein Anwalt hat dem AG einen entsprechenden Brief geschrieben.
                            Vereinbart war nämlich zum 31.12.2013 - und nicht im Januar 2014.
                            Trotzdem - danke für die schnelle Hilfe

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Verlustvortrag, verschiedene Einkunftsarten

                              Zitat von colombo Beitrag anzeigen
                              Nein, kann eigentlich nicht sein - habe Rente von der DV erst seit 2010 bekommen, da ist nichts aufgebraucht - und der Verlustvortrag wurde doch zum 31.12.2009 festgesetzt vom FA.
                              So langsam glaube ich, Du willst es nicht verstehen: Wie hoch war denn die in 2010 gezahlte Rente ? Wenn sie 10.000 € betrug, dann sind davon 60 % steuerpflichtig, davon dein zum 31.12.2009 festgestellten Verlust von 5.000 € abgezogen ist der Verlust zum 31.12.2010 weg !!! Ich betone nochmal: Der Verlust wird als allererste Position vom GESAMTBETRAG DER EINKÜNFTE abgezogen bis auf 0 €, NICHT vom ZU VERSTEUERNDEN EINKOMMEN.

                              Und wenn die Rente in 2010 nun 5.000 € betrug und in 2011 10.000 €, dann ist der Verlust halt zum 31.12.2011 weg, aber Du hast dann keinesfalls in 2012 oder 2013 noch abzuziehende Verluste zur Verfügung.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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