Guten Abend,
ich bräuchte dringend Hilfe. Ich erstelle meine erste Einkommensteuererklärung.
Meine Situation im Jahr 2013 war wie folgt:
01.01-28.02 Geringfügige Beschäftigung (400€)
01.01-28.02 Vom JobCenter zusätzlich „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGBII“ erhalten
01.03-31.12 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2013 hab ich von meinem neuen Arbeitgeber für den Zeitraum 01.03-31.12.2013 erhalten und dort sind auch nur die Beträge für diesen Zeitraum erfasst und nicht die Einnahmen von Januar und Februar.
Für den Zeitraum vom 01.01-28.02 habe ich die Abrechnungen vom alten Arbeitgeber über das Januar und Februar Gehalt (Keine Lohnsteuerkarte abgegeben). Auf den Abrechnungen sind keine Steuern eingetragen. Nur Beträge für KV, RV und SV-AG Anteil. Diese sind auf beiden Abrechnungen gleich. Ich habe mein Gehalt Brutto=Netto ausgezahlt bekommen. Zusätzlich habe ich im Januar und Februar Leistung vom Job Center erhalten. Das Einkommen des Mini Jobs wurde zum Berechnen der Leistungen miteinbezogen.
Die Beträge meiner Lohnsteuerbescheinigung habe ich erfasst und bin bei dem Punkt Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung.
Die Leistungen des Job Centers muss ich hier auf jeden Fall angeben und meine Frage ist muss ich auch die geringfügige Beschäftigung eintragen? Stichwort Progressionsvorbehalt! Ich habe gelesen dass wenn der Arbeitgeber alle Abgaben bezahlt hat ich den Mini Job in der Einkommensteuererklärung nicht mehr erfassen muss. Ist dies Richtig?
Bitte um Hilfe
Vielen Dank
ich bräuchte dringend Hilfe. Ich erstelle meine erste Einkommensteuererklärung.
Meine Situation im Jahr 2013 war wie folgt:
01.01-28.02 Geringfügige Beschäftigung (400€)
01.01-28.02 Vom JobCenter zusätzlich „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGBII“ erhalten
01.03-31.12 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2013 hab ich von meinem neuen Arbeitgeber für den Zeitraum 01.03-31.12.2013 erhalten und dort sind auch nur die Beträge für diesen Zeitraum erfasst und nicht die Einnahmen von Januar und Februar.
Für den Zeitraum vom 01.01-28.02 habe ich die Abrechnungen vom alten Arbeitgeber über das Januar und Februar Gehalt (Keine Lohnsteuerkarte abgegeben). Auf den Abrechnungen sind keine Steuern eingetragen. Nur Beträge für KV, RV und SV-AG Anteil. Diese sind auf beiden Abrechnungen gleich. Ich habe mein Gehalt Brutto=Netto ausgezahlt bekommen. Zusätzlich habe ich im Januar und Februar Leistung vom Job Center erhalten. Das Einkommen des Mini Jobs wurde zum Berechnen der Leistungen miteinbezogen.
Die Beträge meiner Lohnsteuerbescheinigung habe ich erfasst und bin bei dem Punkt Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung.
Die Leistungen des Job Centers muss ich hier auf jeden Fall angeben und meine Frage ist muss ich auch die geringfügige Beschäftigung eintragen? Stichwort Progressionsvorbehalt! Ich habe gelesen dass wenn der Arbeitgeber alle Abgaben bezahlt hat ich den Mini Job in der Einkommensteuererklärung nicht mehr erfassen muss. Ist dies Richtig?
Bitte um Hilfe
Vielen Dank
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