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Kfz-Versicherung kommt in Anlage Vorsorgeaufwand Seite 2, meist ist der abzugsfähige Höchstbetrag schon durch die Positionen RV, KV und PV erreicht.
Arztrechnungen unsw. können m Hauptvordruck auf Seite 3 als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, allerdings muss man beachten, dass dann eine zumutbare Eigenbelastung ermittelt wird und je nach Höhe der Aufwendungen, wirken diese sich dann auch nicht steuerlich aus.
Wenn du im Elsterformular eine Steuerberechnung machst, siehst du es eigentlich schon.
>>>Kfz-Versicherung kommt in Anlage Vorsorgeaufwand Seite 2, meist ist der abzugsfähige Höchstbetrag schon durch die Positionen RV, KV und PV erreicht.
Jedoch nur der Anteil der Haftpflichtversicherung.
ich benutze meinen PKW für Fahrten zur Arbeit und trage die km in der Anlage N Werbungskosten ein.
Kann ich zusätzlich den Beitrag für die KFZ-Haftlichtversicherung meines Autos in die Anlage
Vorsorgeaufwand Zeile 50 eintragen?
aber die Finanzämter akzeptieren in diesem Punkt die teilweise Doppelbegünstigung
Die Entfernungspauschale ist vom Auto ziemlich losgelöst und bei nur 15 Cent je km kann man nicht wirklich von Doppelbegünstigung reden.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
das sollte auch keine Anregung sein, eher ein Anflug von Sarkasmus,
weil um Versicherungsbeiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand oft ein "Habau" gemacht wird.
Gruß, Basteltyp
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Ab 2015 gehöre ich der kleinen Minderheit an, bei denen sich diese Versicherungsbeiträge steuermindernd auswirken und zwar in voller Höhe.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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