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Berufskraftfahrer - Spesen eingeben

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    Berufskraftfahrer - Spesen eingeben

    Hallo zusammen,

    ich bin absoluter Anfänger was das Thema Einkommenssteuererklärung angeht, daher entschuldigt bitte für eventuell ganz dumme Fragen von mir. :-)

    Ich bin ja froh, dass ich es geschafft habe meine Steuererklärungen zu machen. Zwar bis jetzt noch keine Rückmeldung vom FA, aber sie sind wenigstens schon einmal übermittelt.

    Nun habe ich mir ganz fest vorgenommen auch die Steuererklärungen für meinen Freund, der wie im Titel bereits angedeutet Berufskraftfahrer, oder auch LKW-Fahrer genannt, ist.

    Da wird die Sache für mich schon wahnsinnig kompliziert und im Internet werde ich einfach nicht schlau.

    Wie fange ich am besten an?!?

    Zuerst mit der Entgeltabrechnung jeden Monat. Da stehen Verpflegungsaufwendungen mit zwei verschiedenen Prozentsätzen drauf. Könnt ihr mir erklären warum das so ist?

    Zweite Frage, ist das richtig, dass diese Verpflegungsaufwendungen kumuliert nicht genau denselben Betrag aufweisen wie auf der Lohnsteuerbescheinigung. Ich meine, auf der Lohnsteuerbescheinigung wird ein geringerer Betrag ausgewiesen.
    Was hat dieses zu bedeuten? Oder kann das eigentlich nicht sein?

    Letzte Frage. Ich hatte desöfteren im Internet gelesen, dass wenn man den Punkt 20 der Lohnsteuerbescheinigung "steuerfreie verpflegungszuschüsse bei auswärtstätigkeit" in der Einkommenssteuererklärung angibt auch eine Liste haben muss, wo mein Freund das ganze Jahr über hingefahren ist. Ist das richtig?
    Denn das Problem dabei ist, mal bleibt er über Nacht weg, mal nicht. Hat fast immer andere Gesamtarbeitsstunden am Tag und hat sich natürlich auch nie die Zeiten aufgeschrieben, wann er mit dem LKW den Arbeitgeberplatz verlässt und wann er wieder da ist.

    Heißt das nun, dass er keine Einkommenssteuererklärung für die letzten Jahre machen kann, weil er sich das nie notiert hat oder muss der Arbeitgeber so etwas beim FA angeben, wenn er die Spesen dort angibt. Oder wie funktioniert das ganze???

    Hilfe :-)
    Ich hoffe, ich habe euch jetzt nicht mit den Fragen überladen und wenn was unklar ist, versuche ich es gerne genauer zu definieren.

    Ansonsten hoffe ich auf zahlreiche Antworten.

    Vielen Dank schonmal!

    #2
    AW: Berufskraftfahrer - Spesen eingeben

    was auf den monatlichen Abrechnungen steht, würde mich erstmal nicht interessieren. Nimm die Jahresbescheinigung.

    Wenn da was steuerfrei gezahlt wurde, müssen die Kosten für Verpflegung auch in der Steuererklärung geltend gemacht werden, sonst würde das quasi nachversteuert. Die drei Pauschalsätze je nach Abwesenheit müsstest du finden.

    Da hilft es schon eine Tabelle oder wenigstens einen Kalender zu haben, von wann bis wann man wo war. Ggf. existieren auch noch Kopien der Spesenabrechnung für den AG. Mal im Personalbüro fragen.

    Dürfte aber alles wie in den Vorjahren sein.

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      #3
      AW: Berufskraftfahrer - Spesen eingeben

      Heißt das denn jetzt, dass der Betrag auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht steuerfrei ist? Oder nur sobald ich eine Einkommenssteuererklärung mache und genau diesen betrag nicht erläutern würde?

      Dachte das es durch Spesen möglich ist, Steuern zurück zu bekommen. Aber anscheinend irre ich mich da, oder?

      Kommentar


        #4
        AW: Berufskraftfahrer - Spesen eingeben

        doch doch es ist steuerfrei, wenn die Aufwendungen entstanden sind.

        Wird nichts geltend gemacht, kann der FA-Computer auf die Idee kommen, dass das zu Unrecht steuerfrei gezahlt wurde.

        Steuern zurück erhält man, wenn man Aufwendungen hat, die nicht ersetzt worden sind.

        Kommentar


          #5
          AW: Berufskraftfahrer - Spesen eingeben

          Hallo,

          Zuerst wäre ich ein bisschen vorsichtig mit der Mitteilung Steuererklärung für einen Freund. Dafür sind nämlich Steuerberater oder LHV zuständig.

          Spesen gibst du in Anlage N Seite 2 Zeile 49 unten ein. Text :
          xTage x6 xTage x 12 xTage x 24

          Zeile 55 siehst du den Gesamtbetrag in Zeile 56 gibst du den Betrag aus der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20 ein

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Berufskraftfahrer - Spesen eingeben

            Ich würde das ja nicht für einen Freund machen, sondern nur für meinen Lebensgefährten.

            Ist das dann auch schon grenzwertig?

            Und nochmal kurz zusammenfassend erklärt. Sehe ich das richtig, wenn er keine Einkommenssteuererklärung machen würde und diesen steuerfreien Betrag erklären würde, dass es dann passieren könnte, dass der FA-Computer denkt: Ne, dass glaube ich nicht und er muss jetzt steuern nachzahlen.
            Oder sehe ich da wieder was falsch???

            Das würde dann ja auch bedeuten, dass er nur erklärt, dass er diese Aufwendungen wirklich gehabt hat richtig? Also wurde von diesem Betrag ja auch keine Steuer abgezogen, richtig?

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              #7
              AW: Berufskraftfahrer - Spesen eingeben

              Hallo,

              COMPUTER denken NICHT, auch der vom FA nicht.
              Füll doch einfach mal die Erklärung aus. Führ die Berechnung durch und dann siehst du was rauskommt.
              Die Angaben der Mehraufwendungen für Verpflegung muss natürlich den Tatsachen entsprechen. Da dein Freund Berufskraftfahrer ist soll es da auch keine Probleme geben. Nutze auch die Eingabehilfe.

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #8
                AW: Berufskraftfahrer - Spesen eingeben

                Zitat von Moonshine-Flirt Beitrag anzeigen
                Ich würde das ja nicht für einen Freund machen, sondern nur für meinen Lebensgefährten.

                Ist das dann auch schon grenzwertig?
                Ja, zulässig sind nur bestimmte nahe Verwandte, wozu ein "Lebensgefährte" nicht gehört, es sei denn Ihr seid verlobt.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Berufskraftfahrer - Spesen eingeben

                  Hallo,
                  als erste sollte man sich bei einer Einsatzwechseltätigkeit seine Stunden, sprich
                  Abwesenheit und das Ziel Land bzw. Stadt notieren.
                  Dies macht man am besten in einer Exeltabelle als monatliche Aufstellung. So verliert man den Überblick nicht. Weiter ist zu beachten das es ab 2014 ein neues
                  Gesetz über die Verpflegungspauschale gibt.
                  http://www.spesen-ratgeber.de/sachbezugswerte-mahlzeiten-2014/
                  Für die Abrechnung 2013 gilt noch die alte Regelung
                  ab 8 Stunden 6,00€ ab 14 Stunden 12,00€ und ab 24 Stunden 24,00€
                  Das ist der Satz für Deutschland, im Ausland gelegen andere Spesensätze.
                  Zahlt der Arbeitgeber eine Spesenpauschale, was meist nicht der volle Satz ist, kann
                  die Differenz bei der Steuerklärung geltend gemacht werden. Wichtig ist noch ob man
                  eine kostenfreie Verpflegung erhalten hat, diese muss abgezogen werden.
                  Zum Schluss sei noch gesagt wer wenig Lohnsteuer zahlt bekommt auch
                  dementsprechend weniger erstattet. Ich hoffe der kleine Tipp hilft.

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