Hallöchen, ich erst seit kurzem ein Nebengewerbe gegründet habe dazu ein paar Fragen.
Das Gewerbe wurde am 06. Dezember 2013 gegründet. Ich bin Einzelunternehmer und zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die Steuernummer wurde mir am 20.01.2014 zugeteilt.
1) Muss ich für Dezember noch eine Umsatzsetuervoranmeldung abgeben? Oder reicht es, wenn ich die Umsatzsteuerjahreserklärungabgebe?
2) Ich hatte Betriebsausgaben vor dem Gründungsdatum (und zwar im Sommer 2013). Soll ich den Vorsteuerabzug daraus in der ersten Umsatzsteuervoranmledung (Dezember 2013?) geltend machen oder in der Umsatzsteuerjahreserklärung?
3) Die Vorgrüdungskosten sind ja auszuweisen. Wie soll ich diese in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausweisen? Als Sammelposten?
Mein Problem hierbei: Die Gewinnermittlung fängt ab 06.12.13 an, die Vorgründungskosten fallen ja aber in die Vormonate (Juni, Juli). Einnahmen und Ausgaben gehören ja zu dem Monat, in dem sie wirklich geflossen sind.
Vielen Dank schon mal für eventuelle Antworten .
Das Gewerbe wurde am 06. Dezember 2013 gegründet. Ich bin Einzelunternehmer und zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die Steuernummer wurde mir am 20.01.2014 zugeteilt.
1) Muss ich für Dezember noch eine Umsatzsetuervoranmeldung abgeben? Oder reicht es, wenn ich die Umsatzsteuerjahreserklärungabgebe?
2) Ich hatte Betriebsausgaben vor dem Gründungsdatum (und zwar im Sommer 2013). Soll ich den Vorsteuerabzug daraus in der ersten Umsatzsteuervoranmledung (Dezember 2013?) geltend machen oder in der Umsatzsteuerjahreserklärung?
3) Die Vorgrüdungskosten sind ja auszuweisen. Wie soll ich diese in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausweisen? Als Sammelposten?
Mein Problem hierbei: Die Gewinnermittlung fängt ab 06.12.13 an, die Vorgründungskosten fallen ja aber in die Vormonate (Juni, Juli). Einnahmen und Ausgaben gehören ja zu dem Monat, in dem sie wirklich geflossen sind.
Vielen Dank schon mal für eventuelle Antworten .
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