Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen, ob ich Krankentagegeld von der PKV in der Steuererklärung angeben muss. Ich habe im Internet leider nur widersprückliche Aussagen dazu gefunden.
Die einen sagen Leistungen der privaten Krankenkasse sind komplett STEUERFREI, unterliegen NICHT dem Progressionsvorbehalt und müssen demnach auch NICHT angegeben werden.
Andere sagen STEUERFREI aber unterliegen dem Progressionsvorbehalt und muss angegeben werden.
Was stimmt denn nun?
Rückfragen beim Steuerberater machten mich noch mehr durcheinander...
Der hat ständig die Worte Krankengeld, Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld durcheinander geschmissen und weiß jetzt ehrlich gesagt gar nichts mehr.
Weiss vielleicht jemand von Euch bescheid?
LG
emschen
ich würde gerne wissen, ob ich Krankentagegeld von der PKV in der Steuererklärung angeben muss. Ich habe im Internet leider nur widersprückliche Aussagen dazu gefunden.
Die einen sagen Leistungen der privaten Krankenkasse sind komplett STEUERFREI, unterliegen NICHT dem Progressionsvorbehalt und müssen demnach auch NICHT angegeben werden.
Andere sagen STEUERFREI aber unterliegen dem Progressionsvorbehalt und muss angegeben werden.
Was stimmt denn nun?
Rückfragen beim Steuerberater machten mich noch mehr durcheinander...
Der hat ständig die Worte Krankengeld, Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld durcheinander geschmissen und weiß jetzt ehrlich gesagt gar nichts mehr.
Weiss vielleicht jemand von Euch bescheid?
LG
emschen
Kommentar