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Steuererklärung (ohne Lohnsteuerkarte)

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    Steuererklärung (ohne Lohnsteuerkarte)

    Hallo,

    ich bin 20 Jahre alt und war 2011/12 nebenberuflich als "Telefoninterviewer" tätig. Ich habe angeblich (laut Finanzamt) ein Fragebogen damals ausgefüllt, wo ich versehentlich bei der Frage, ob ich gewerblich tätig bin mit "ja" geantwortet, was mir heute den ganzen Ärger gebracht hat. Ich habe damals nicht mehr als 400€ im Monat geschweige denn sogar mehr als 1.500€ im Jahr verdient gehabt, weshalb ich auch keine Steuern bezahlen müsste. Vor 2 Monaten habe ich nun einen Bescheid bekommen über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag, wo steht, dass ich für das Jahr 2011 über 300 € und für 2012 über 1.500€ Steuern zu zahlen habe. Nun möchte ich zum Punkt kommen, da ich dringend Hilfe brauche:
    Ich habe diese Meldung vor 2 Monaten ignoriert, weil ich erstens nicht viel davon verstehe und zweitens die Dinge auf die leichte Schulter genommen habe und sowieso mit dem Studium beschäftigt war. Nun habe ich am Freitag eine Mahnung bekommen und muss die Sache jetzt innerhalb dieser Woche klären. Nun muss ich jedenfalls eine Steuererklärung für beide Jahren abgeben, womit ich zum ersten Mal konfrontiert werde.
    Ich weiß nicht, wie ich vorangehen soll, da ich keine Lohnsteuerbescheinigung von der GmbH, in der ich damals arbeitete bekommen habe. Es war so, dass ich im Laufe der Zeit keine Rückmeldung bekommen habe, weil sie nicht mehr viele Aufträge hatten und mich nicht brauchten.
    Ich habe jetzt alles über die Sitzation erklärt und wäre froh, wenn ihr mir dabei helfen könntet.

    mfg
    Zuletzt geändert von gs-star; 03.02.2014, 15:20.

    #2
    AW: Steuererklärung (ohne Lohnsteuerkarte)

    Zunächst: Dies ist keine Steuerberatungsforum, bei konkreten Fragen wo was eingetragen wird, kann jedoch geholfen werden.

    Offensichtlich hat das FA geschätzt, da keine Steuererklärungen eingereicht wurden. Vorher gab es bestimmt schon einige Erinnerungen oder Schätzungsandrohungen. Die Einspruchsfrist von einem Monat ist wohl rum. Da Schätzungen meist unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen, können die Steuererklärungen aber oft noch nachgereicht und die Bescheide geändert werden.

    Schnellstmöglich Steuererklärung mit Hauptvordruck und Anlage G und Vorsorgeaufwand nachreichen. Offensichtlich wurde ein Gewerbe angemeldet.

    In die Anlage G kommt nur der Saldo (Gewinn). Daneben Einnahmen und Ausgaben formlos gegenüberstellen. Sofern nur ganz geringe Einnahmen und daneben keine anderen Einkünfte erzielt wurden, reicht es vielleicht, die Jahreseinnahmen als Gewinn anzugeben.

    Sofern Auftraggeber doch lohnversteuert hätte, wäre hingegen Anlage N erforderlich.

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      #3
      AW: Steuererklärung (ohne Lohnsteuerkarte)

      Danke für die schnelle Antwort!

      Ich möchte zusätzlich noch ergänzen, dass ich mich überhaupt nicht daran erinnere so etwas in einem Fragebogen angegeben zu haben. Kann es möglicherweise daran liegen, dass die Tätigkeit, die ich damals verübte auf "freiberuflicher Basis" war? Demnach gelte ich ja als selbstständig. Aber ich erinnere mich recht gut daran, dass daraufhin der Arbeitgeber mich aufforderte eine ID-Nummer zu beantragen und mit dem Finanzamt in Kontakt zu treten, sodass ich am Ende dann von den Steuern befreit sein müsste.
      Wie gesagt, ist halt eine Vermutung, weil ich zurzeit sehr durcheinander bin und nicht viel Ahnung habe. Bedanke mich schonmal im voraus

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        #4
        AW: Steuererklärung (ohne Lohnsteuerkarte)

        selbständig ist eine umgangssprachliche Formulierung. Aus meiner Sicht liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb und keine freiberufliche Tätigkeit vor. Ist aber letztlich wurst. Jetzt musst du tätig werden. Du siehst, es ist wichtig sich von allem was man an Behörden schickt, Kopien zu machen.

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          #5
          AW: Steuererklärung (ohne Lohnsteuerkarte)

          Ja stimmt hast Recht. Ich muss halt durch solche Fehler und Erfahrungen lernen, das ist das wichtigste. Vielen Dank für deine Hilfe, wenn ich weiterhin später Fragen habe, melde ich mich wieder hier !

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            #6
            AW: Steuererklärung (ohne Lohnsteuerkarte)

            Übrigens, bemerke ich jetzt, dass die Anlage G von den Einkünften aus dem Gewerbetreib handelt. Das kann ich ja dann nicht ausfüllen, weil ich ja kein Gewerbe habe. Dann nur die Vorsorgeaufwandsanlage einreichen?

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              #7
              AW: Steuererklärung (ohne Lohnsteuerkarte)

              na die Einkünfte musst du schon auch erklären. Halt mit Anlage G. Wenn Du unbedingt willst auch Anlage S, das FA wird das schon zurechtrücken.

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                #8
                AW: Steuererklärung (ohne Lohnsteuerkarte)

                Verstehe, da ich ja aber freiberuflich tätig war, habe ich keine Lohnsteuerbescheinigung bekommen, wie kann ich ansonsten mein Einkommen sonst beweisen?

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                  #9
                  AW: Steuererklärung (ohne Lohnsteuerkarte)

                  Zitat von gs-star Beitrag anzeigen
                  Verstehe, da ich ja aber freiberuflich tätig war, habe ich keine Lohnsteuerbescheinigung bekommen, wie kann ich ansonsten mein Einkommen sonst beweisen?
                  Zur Not mit Kontoauszügen. Im Übrigen solltest du ganz dringend in Bewegung kommen, denn deine Ignoranz hat dazu geführt, dass die Bescheide rechtskräftig sind (wahrscheinlich aber unter dem Vorbehalt der Nachprüfung), und die Wahrscheinlichkeit dass das FA die Vollstreckung der Steuerschulden aussetzt, solange die Erklärungen nicht eingereicht wurden, liegt nahe Null.

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                    #10
                    AW: Steuererklärung (ohne Lohnsteuerkarte)

                    Ja, das ist mir natürlich bewusst. Das hat mir die Frau beim Finanzamt auch gesagt, aber ich war und bin immer noch etwas durcheinander. Das mit den Kontoauszügen, ist mir auch durch den Kopf gegangen, aber ob das geht, ist für mich sehr fragwürdig

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                      #11
                      AW: Steuererklärung (ohne Lohnsteuerkarte)

                      Laut Wikipedia handelt es sich bei freiberuflichen um _wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten_ .

                      Auch ich bin der Meinung, dass Deine Tätigkeit eine gewerbliche war, egal ob Du das so angekreuzt hast oder nicht.

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                        #12
                        AW: Steuererklärung (ohne Lohnsteuerkarte)

                        Telefoninterviewer ist auch m.E. eine gewerbliche Tätigkeit.
                        Mfg

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