Hallo,
ich bin im vergangenen Jahr berufsbedingt umgezogen (über 1h Fahrtzeitverkürzng pro Tag).
Die Wohung habe ich bereits ab OKTOBER angemietet, da ich sehr viel und auch an Wochenenden gearbeitet habe und noch renovieren musste bin ich aber erst Ende DEZEMBER umgezogen und habe mich am neuen Wohnort gemeldet.
Kann ich nun die Maklergebühren vom September geltend machen, obwoh ich aus oben genannten Gründen erst drei Monate später umgezogen bin?
Danke für die Hilfe und beste Grüße,
Peitscha
ich bin im vergangenen Jahr berufsbedingt umgezogen (über 1h Fahrtzeitverkürzng pro Tag).
Die Wohung habe ich bereits ab OKTOBER angemietet, da ich sehr viel und auch an Wochenenden gearbeitet habe und noch renovieren musste bin ich aber erst Ende DEZEMBER umgezogen und habe mich am neuen Wohnort gemeldet.
Kann ich nun die Maklergebühren vom September geltend machen, obwoh ich aus oben genannten Gründen erst drei Monate später umgezogen bin?
Danke für die Hilfe und beste Grüße,
Peitscha
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