Hallo,
zuerst die Fakten:
Ich bin einerseits ganz normaler Arbeitnehmer in Teilzeit in einem ganz normalen Angestelltenverhältnis und mache hierfür seit Jahren meine Steuererklärung.
Seit letztem Jahr bin ich zusätzlich als "freier Mitarbeiter" bei einem gemeinnützigen Verein angestellt ("Kinderbespaßung").
nun die Frage:
wie genau gebe ich die Einkünfte aus der freien Mitarbeit in Anlage S an?
Mein Versuch (Zahlen nur als Variable betrachten):
Zeile 4 "freie Mitarbeit... blabla" ... 50€
Zeile 36 "freie Mitarbeit... blabla" ... Gesamtbetrag 2150€ ... steuerfrei 2100€ ... Rest in Zeile 4
Da es sich um einen gemeinnützigen Verein handelt, greifen die steuerfreien 2100€, gleich ob es sich um freie Mitarbeit oder eine Tätigkeit als Übungsleiter handelt?
zuerst die Fakten:
Ich bin einerseits ganz normaler Arbeitnehmer in Teilzeit in einem ganz normalen Angestelltenverhältnis und mache hierfür seit Jahren meine Steuererklärung.
Seit letztem Jahr bin ich zusätzlich als "freier Mitarbeiter" bei einem gemeinnützigen Verein angestellt ("Kinderbespaßung").
nun die Frage:
wie genau gebe ich die Einkünfte aus der freien Mitarbeit in Anlage S an?
Mein Versuch (Zahlen nur als Variable betrachten):
Zeile 4 "freie Mitarbeit... blabla" ... 50€
Zeile 36 "freie Mitarbeit... blabla" ... Gesamtbetrag 2150€ ... steuerfrei 2100€ ... Rest in Zeile 4
Da es sich um einen gemeinnützigen Verein handelt, greifen die steuerfreien 2100€, gleich ob es sich um freie Mitarbeit oder eine Tätigkeit als Übungsleiter handelt?
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