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freie Mitarbeit in einem gemeinnützligem Verein

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    freie Mitarbeit in einem gemeinnützligem Verein

    Hallo,

    zuerst die Fakten:
    Ich bin einerseits ganz normaler Arbeitnehmer in Teilzeit in einem ganz normalen Angestelltenverhältnis und mache hierfür seit Jahren meine Steuererklärung.

    Seit letztem Jahr bin ich zusätzlich als "freier Mitarbeiter" bei einem gemeinnützigen Verein angestellt ("Kinderbespaßung").

    nun die Frage:
    wie genau gebe ich die Einkünfte aus der freien Mitarbeit in Anlage S an?

    Mein Versuch (Zahlen nur als Variable betrachten):
    Zeile 4 "freie Mitarbeit... blabla" ... 50€
    Zeile 36 "freie Mitarbeit... blabla" ... Gesamtbetrag 2150€ ... steuerfrei 2100€ ... Rest in Zeile 4


    Da es sich um einen gemeinnützigen Verein handelt, greifen die steuerfreien 2100€, gleich ob es sich um freie Mitarbeit oder eine Tätigkeit als Übungsleiter handelt?

    #2
    AW: freie Mitarbeit in einem gemeinnützligem Verein

    im Gesetz heißt es Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeit. Ansonsten passt das mit den Eintragungen, ab 2013 sind aber 2.400 Euro steuerfrei.

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      #3
      AW: freie Mitarbeit in einem gemeinnützligem Verein

      Vielen Dank! Das klingt ja sogar noch besser als das, was ich zu hören hoffte.

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