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Antragsveranlagung -> 2009 bis 31.12.2013
Pflichtveranlager können/müssen länger -> Abgabenordnung (AO) Festsetzungs- und Verjährungsfristen.
Diese Frage ist keine ELSTER-Frage, sondern fällt in Steuerberatung.
Gruss (S)stiller
STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)
Antragsveranlagung -> 2009 bis 31.12.2013
Pflichtveranlager können/müssen länger -> Abgabenordnung (AO) Festsetzungs- und Verjährungsfristen.
Diese Frage ist keine ELSTER-Frage, sondern fällt in Steuerberatung.
Hallo stiller,
ich frage das nicht für mich. Es geht darum:
Elster Formular bietet nur Formulare ab 2010 - aufwärts
Elster Online Portal ab 2011 - aufwärts
Also müssen dann vor 2010 Erklärungen in Papierform erstellt werden?
"Also müssen dann vor 2010 Erklärungen in Papierform erstellt werden?
Mit freundlichen Grüßen
~~~~ H a g e n ~~~~"
Möglicherweise ja, aber vielleicht weiss "ERIC" mehr. Wie hier im Forum bereits das Problem der Aufforderung einer 2007er Erklärung auftauchte, denke ich, dass nach Ablauf der Frist für "Antragsveranlager" die betreffenden Jahre ausgeblendet werden - ohne Rücksicht auf eventuelle Pflichtveranlager.
Mein Hinweis an die Hotline war diesbezüglich wenig erfolgreich.
Vielleicht sollten mehr User sich melden!
Gruss (S)stiller
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"AG1971: Hier müssen tatsächlich bei Aufforderung oder Verpflichtung einer Abgabe die Papiervordrucke genommen werden."
"stiller: Mein Hinweis an die Hotline war diesbezüglich wenig erfolgreich.
Vielleicht sollten mehr User sich melden! "
Wir fordern: ERIC für ältere Jahre!
Gruss (S)stiller
STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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"Also müssen dann vor 2010 Erklärungen in Papierform erstellt werden?
Mit freundlichen Grüßen
~~~~ H a g e n ~~~~"
Möglicherweise ja, aber vielleicht weiss "ERIC" mehr. Wie hier im Forum bereits das Problem der Aufforderung einer 2007er Erklärung auftauchte, denke ich, dass nach Ablauf der Frist für "Antragsveranlager" die betreffenden Jahre ausgeblendet werden - ohne Rücksicht auf eventuelle Pflichtveranlager.
Mein Hinweis an die Hotline war diesbezüglich wenig erfolgreich.
Vielleicht sollten mehr User sich melden!
Herzlichen Dank stiller,
ich mache alle meine Steuererklärungen fristgemäß, z.B. 2013 jetzt im
Januar - Februar 2014. Ich denke es handelt sich hier nicht um eine
Steuerberaterfrage, wie Sie es erwähnt hatten. Vielmehr hatte ich eine
Anfrage, mit welchem elektronischen Formular die Erklärung erstellt
werden kann, und für welche rückwärtigen Zeiträume. Leider hatte
ich nur angegeben, 4 Jahre zurück. Der Fragende will auch für 2009
erklären. Dafür habe ich keine elektronische Formulare gefunden.
ich hatte alles versucht, dem Fragenden hilfreich zu antworten. Ihre Antwort
AG1971, hätte ich sofort gebraucht. So habe ich nur die halbe Wahrheit
vermitteln können. Das tut mir sehr, sehr Leid.
Dem Fragenden hatte ich zusätzlich empfohlen, bei seinem Finanzamt nachzufragen.
Selbst Elias Elster konnte mir nicht helfen.
Heute habe ich wieder hier im Forum etwas dazu gelernt.
Vielen Dank AG1971
Mit freundlichen Grüßen
H a g e n - G r o n e r t
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