Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuererklärung (Verheiratet + Angestellter + Kleingewerbe + Geringfügige Arbeieit)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuererklärung (Verheiratet + Angestellter + Kleingewerbe + Geringfügige Arbeieit)

    Hallo Leute,

    ich will für das Jahr 2013 meine Steuererklärung selbst ausfüllen bzw. abgeben und habe dazu einige Fragen.

    Also ich bin verheiratet und vollzeit Angestellter. Ich habe noch eine Gewerbe (Kleinunternehmer) und bin mit meiner Gewerbe auch Umsatzsteuerpflichtig ABER meine Umsätze aus meiner Gewerbe übersteigen nicht 17,500 Euro...

    Meine Frau hat hat eine geringfügige Arbeitsstelle (400 Euro).

    Wir werden selbstverständlich die Steuererklärung als "Zusammenveranlagte Steuererklärung" abgeben.
    Vielleicht noch zur Info. Ich habe die Steuerklasse 3 und meine Frau die Steuerklasse 5.

    Nun meine Fragen:

    1) Muss ich die geringfügige Arbeit von meiner Frau in die Steuererklärung angeben?

    2) Welche Formular(Anlagen) muss ich nun insgesamt ausfüllen?

    So wie ich das mittlerweile verstanden habe, muss ich für MICH folgende Formulare (Anlagen) ausfüllen:
    - Mantelbogen (Für beide Personen)
    - Anlage N
    - Anlage Vorsorgeaufwand
    - Anlage S
    - Anlage EÜR

    3) Muss ich für meine Frau auch Formular(Anlagen) ausfüllen und abgeben, abgesehen von Mantelbogen?


    Vielen Dank für die Hilfe

    Grüße
    laklak

    #2
    AW: Steuererklärung (Verheiratet + Angestellter + Kleingewerbe + Geringfügige Arbeiei

    Mit welcher Software macht Ihr denn die Steuererklärung?

    Wenn der Job Deiner Frau eine _echte_ geringfügige Beschäftigung ist, dann hat er in der Steuererklärung nichts zu suchen.

    Du brauchst nicht Anlage S sondern Anlage G.

    Die Umsatzsteuererklärung brauchst Du auch noch.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung (Verheiratet + Angestellter + Kleingewerbe + Geringfügige Arbeiei

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      1) Mit welcher Software macht Ihr denn die Steuererklärung?

      2) Wenn der Job Deiner Frau eine _echte_ geringfügige Beschäftigung ist, dann hat er in der Steuererklärung nichts zu suchen.

      3) Du brauchst nicht Anlage S sondern Anlage G.

      4) Die Umsatzsteuererklärung brauchst Du auch noch.

      1) Elster

      2) Was meinst du mit _echte_?! Also in Ihrem Arbeitsvertrag steht "Anstellungsvertrag für geringfügige Beschäftigung"

      3) Warum Anlage G?
      Ich frage deshalb, weil für die Steuererklärung für das Jahr 2012 hat der Steuerberater die Anlage S für mich ausgefüllt gehabt.

      4) Ist es nicht so, dass die Umsatzsteuererklärung nur dann gebraucht wird, wenn der Umsatz eine bestimmte Summe (17,500) im Jahr übersteigt?
      Ich hatte das so verstanden, dass wenn der Umsatz 17,500 nicht übersteigt, muss man einfach bei der Gewinn-Verlust Rechnung zusätzlich die Umsatzsteuer, die man abgeführt haz bzw. die man von FA bekommen hat, aufführen.

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererklärung (Verheiratet + Angestellter + Kleingewerbe + Geringfügige Arbeiei

        Hallo,
        Du schreibst selbst, ich zitiere: "Ich habe noch eine Gewerbe (Kleinunternehmer) und bin mit meiner Gewerbe auch Umsatzsteuerpflichtig"
        Gewerbe - Anlage G
        Selbständige Tätigkeit - Anlage S
        und
        Umsatzsteuererklärung (vllt. bist Du ja nur von Umsatzsteuervoranmeldungen befreit).
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

        Kommentar


          #5
          AW: Steuererklärung (Verheiratet + Angestellter + Kleingewerbe + Geringfügige Arbeiei

          Ok, dann hat wohl der Steuerberater vorher ein Fehler gemacht und für das Jahr 2012 die Anlage S anstelle von G ausgefüllt... Gut zu wissen

          Nein von der Umsatzsteuervoranmeldung bin ich nicht befreit.. Muss diese alle 3 Monate abgeben.

          Also nochmal, muss ich für meine Frau keine anderen Anlagen ausfüllen? Dass ich ihre Daten im Mantelbogen angeben muss, ist klar, aber muss ich dann noch andere Anlagen für Sie ausfüllen?

          Danke für die Antworten.

          Kommentar


            #6
            AW: Steuererklärung (Verheiratet + Angestellter + Kleingewerbe + Geringfügige Arbeiei

            Zitat von laklak Beitrag anzeigen
            Ich habe noch eine Gewerbe
            Fürs Gewerbe Anlage G. Anlage S ist für eine selbständige Tätigkeit.



            Zitat von laklak Beitrag anzeigen
            Umsatzsteuerpflichtig ABER meine Umsätze aus meiner Gewerbe übersteigen nicht 17,500 Euro
            Das versteh ich so: Du liegst zwar unter der Kleinunternehmergrenze, unterwirfst Deine Umsätze aber freiwillig der Umsatzsteuerpflicht. Dann musst Du auch die Umsatzsteuererklärung machen.

            Tatsächlich müssen aber eigentlich auch Kleinunternehmer, die die Kleinunternehmerregelung wirklich in Anspruch nehmen, die erste Seite der Umsatzsteuererklärung ausfüllen.

            Kommentar


              #7
              AW: Steuererklärung (Verheiratet + Angestellter + Kleingewerbe + Geringfügige Arbeiei

              Zitat von laklak Beitrag anzeigen
              Nein von der Umsatzsteuervoranmeldung bin ich nicht befreit.. Muss diese alle 3 Monate abgeben.
              Ups. Dann natürlich die vollständige Umsatzsteuererklärung!

              Wenn Deine Frau keine weiteren Einkünfte hat dann seh ich auch keine Notwendigkeit einer weiteren Anlage.

              Kommentar


                #8
                AW: Steuererklärung (Verheiratet + Angestellter + Kleingewerbe + Geringfügige Arbeiei

                Geringfügig beschäftigt: Da wird immer sehr gerne etwas durcheinander geschmissen. schaut Euch die Lohnabrechnung an: Wenn dort Irgendetwas mit Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber auftaucht, dann versteuert der auch PAUSCHAL und es gehört NICHT in eure Steuererklärung. Taucht da irgendwo eine Lohnsteuerklasse auf und Lohnsteuer wird von ihrem Bruttoarbeitslohn abgezogen, dann REIN in die Steuererklärung, Ihr bekommt vom Arbeitgeber auch den Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung mit allen Daten für die Anlage N.

                Die Umsatzsteuererklärung hat nach dem Gesetz JEDER Unternehmer und damit auch Kleinunternehmer abzugeben. Und sei es beim Kleinunternehmer auch nur dazu, damit das Finanzamt anhand Deiner Eintragungen in den Zeilen 24 und 25 prüfen kann, ob die Voraussetzungen für die Kleinunternehmereigenschaft überhaupt in diesem Jahr vorliegen. Denn nur die erste Variante (Vorjahresumsatz unter 17.500 €) kann sich das Finanzamt aus Deiner Einnahme-Überschuss-Rechnung raussaugen. Die andere Variante nämlich nicht:

                In 2013 bist Du nämlich auch kein Kleinunternehmer mehr, wenn aus Sicht vom 01.01.2013 0 Uhr Du für 2013 mit einem Umsatz von mehr als 50.000 € rechnest. Plakatives Beispiel: Bei Deiner Sylvesterparty 2012/2013 versichert Dein Partygast X Dir glaubhaft und per Handschlag, dass Du mit ihm in 2013 ins Geschäft kommst und Du 60.000 € Umsatz mit ihm in 2013 generierst. Kurz nach Mitternacht schaust Du besoffen seiner Frau zu tief in den Ausschnitt, X ist stinkesauer, zieht von dannen mit dem Spruch, dass Du den Vertrag nun vergessen könntest. Fazit: In 2013 KEIN Kleinunternehmer, da am 01.01. 0 Uhr mit einem Umsatz über 50.000 € für 2013 zu rechnen war.

                Nur so am Rande, da Du ggf. in 2013 gestartet bist: Der Jahresumsatz wird hoch gerechnet, d.h. wenn Du am 01.07.2013 angefangen hast und einen tatsächlichen Umsatz in 2013 von 10.000 € hattest, dann beträgt der für 2013 hochgerechnet 20.000 € und Du bist in 2014 Keiner mehr. Wenn Du am 01.07.2013 mit einem tatsächlichen Umsatz von 10.000 € rechnest, ist der im Gründungsjahr auch hochzurechnen und NICHT mit 50.000 €, sondern mit 17.500 € zu vergleichen, also in 2013 KEIN Kleinunternehmer, selbst wenn der Umsatz in 2013 tatsächlich 0 € wäre.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Steuererklärung (Verheiratet + Angestellter + Kleingewerbe + Geringfügige Arbeiei

                  ups ups, habe die letzten Postings beim erstellen nicht mehr gesehen :-)
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Steuererklärung (Verheiratet + Angestellter + Kleingewerbe + Geringfügige Arbeiei

                    @Picard777,
                    ich seh's gelassen, wie ich denke L. E. Fant auch.
                    Zuletzt geändert von stiller; 14.02.2014, 22:13. Grund: sorry, da sind Leerzeichen?!
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Steuererklärung (Verheiratet + Angestellter + Kleingewerbe + Geringfügige Arbeiei

                      Wunderbare Erklärung und tolles Beispiel

                      Vielen Dank an alle für die Antworten.

                      Dann werde ich mich mal mit dem ganzen beschäftigen und wenn Fragen sein sollten, werde ich sie hier posten...

                      Grüße
                      laklak

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X