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Beiträge:
Beiträge sind abzugsfähige Zuwendungen i.S.d. §10b EStG, §48 Abs. 3 EStDV, wenn ausschließlich Zwecke des Abschnitts A der Anlage 1 zur EStDV verfolgt werden. (Beiträge zu Sportvereinen sind beispielsweise nicht abziehbar, da diese Zwecke in Abschnitt B aufgeführt sind!)
Einzutragen sind die Aufwendungen dann in den Zeilen 89ff. des Hauptvordruckes.
Arbeitszimmer:
Die Kosten für das Arbeitszimmer sind, wenn es zu Ausbildungszwecken genutzt wird u.U. als Sonderausgabe in Zeile 83/84 einzutragen. Möglicherweise kommt aber stattdessen ein Werbungskosten- (Anlage N) oder Betriebsausgabenabzug (z.B. Anlage GSE) in Betracht.
Versicherungen:
Diese werden ebenfalls auf Seite 3 des Hauptvordruckes eingetragen und zwar in den Zeilen 63ff.
Anm.: Manchmal hilft es schon, den Vordruck einmal zu lesen Seite 3 enthält oben nämlich den Aufdruck "Sonderausgaben".
Beiträge:
Beiträge sind abzugsfähige Zuwendungen i.S.d. §10b EStG, §48 Abs. 3 EStDV, wenn ausschließlich Zwecke des Abschnitts A der Anlage 1 zur EStDV verfolgt werden. (Beiträge zu Sportvereinen sind beispielsweise nicht abziehbar, da diese Zwecke in Abschnitt B aufgeführt sind!)
Einzutragen sind die Aufwendungen dann in den Zeilen 89ff. des Hauptvordruckes.
Arbeitszimmer:
Die Kosten für das Arbeitszimmer sind, wenn es zu Ausbildungszwecken genutzt wird u.U. als Sonderausgabe in Zeile 83/84 einzutragen. Möglicherweise kommt aber stattdessen ein Werbungskosten- (Anlage N) oder Betriebsausgabenabzug (z.B. Anlage GSE) in Betracht.
Versicherungen:
Diese werden ebenfalls auf Seite 3 des Hauptvordruckes eingetragen und zwar in den Zeilen 63ff.
Anm.: Manchmal hilft es schon, den Vordruck einmal zu lesen Seite 3 enthält oben nämlich den Aufdruck "Sonderausgaben".
Hallo,
wo kann ich einsehen welche Vereinsbeiträge absetzbar sind ?
Danke schon mal.
Platt gesagt: Indem Sie sich bei Ihrem Verein erkundigen, ob der dafür eine steuerliche Zuwendungsbescheinigung erteilen darf. Faustregel, da bei bestimmten gemeinnützigen Zwecken Mitgliedsbeiträge absetzbar sind, bei anderen nicht: Der Verein muss als gemeinnützig anerkannt sein. Und: Je mehr das eigene Freizeitinteresse in den Vordergrund tritt, umso wahrscheinlicher ist es, dass die Mitgliedsbeiträge NICHT abzugsfägig sind (das sind z.B. Sport, Gesangsvereine, Heimatpflege und -kunde, Tier- und Pflanzenzucht, Kleingärtnerei und Karneval, um nur die wichtigsten zu nennen).
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Einzutragen sind die Aufwendungen dann in den Zeilen 89ff. des Hauptvordruckes.
Sind diese Zeilen abgeschafft worden?? Auf meinem Formular kommt nach der 88 gleich die 91!
Wo trage ich jetzt "Zuwendungen im Sinne des §10b des Einkommenssteuergesetzes an eine der in §5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen" ein?! (Sozialwerk der Inneren Verwaltung des Bundes e.V.)
Wo trage ich jetzt "Zuwendungen im Sinne des §10b des Einkommenssteuergesetzes an eine der in §5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen" ein?! (Sozialwerk der Inneren Verwaltung des Bundes e.V.)
Danke für die schnelle Antwort. Letztes Jahr war jedenfalls noch das andere Feld vorhanden soweit ich mich erinnere und dieses Post hier erschien mir als das einzige was zu meiner Frage passte...
Aber jetzt weiß ich wenigstens weiter. Nochmals Danke
Danke für die schnelle Antwort. Letztes Jahr war jedenfalls noch das andere Feld vorhanden soweit ich mich erinnere und dieses Post hier erschien mir als das einzige was zu meiner Frage passte...
Letztes Jahr gab es neben den Zeilen, die es dieses Jahr gibt (Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke, an Parteien, an Wählervereinigungen) noch diverse Zeilen für diejenigen, die aus irgendwelchen (oft nicht nachvollziehbaren) Gründen die Spenden nach alter Rechtslage berücksichtigt haben wollten.
Wenn ich das richtig deute, kann ich die Vereinsbeiträge meiner Kinder (Reiten, Teakwondo) nicht steuerlich geltend machen? Wäre ich stattdessen Mitglied, würde es klappen?
Wenn ich das richtig deute, kann ich die Vereinsbeiträge meiner Kinder (Reiten, Teakwondo) nicht steuerlich geltend machen? Wäre ich stattdessen Mitglied, würde es klappen?
Das kann ich aus diesem Thread nicht so herauslesen.
Wenn ich das richtig deute, kann ich die Vereinsbeiträge meiner Kinder (Reiten, Teakwondo) nicht steuerlich geltend machen? Wäre ich stattdessen Mitglied, würde es klappen?
Die Kosten haben so oder so in einer Steuererklärung nichts verloren.
Deine Hobbys oder die deiner Kinder sind euer Privatvernügen.
Er denkt wohl in Richtung Spenden für gemeinnützige Zwecke bzw. an einen Verein, der solche Zwecke verfolgt.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Er denkt wohl in Richtung Spenden für gemeinnützige Zwecke bzw. an einen Verein, der solche Zwecke verfolgt.
Ja. Aber ich spekuliere trotzdem mal, dass die Kinder dann im Verein reiten oder Taekwondo betreiben dürfen. Was aber auch nicht so wichtig ist, weils mit der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung ja nichts zu tun hat.
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