Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung

    Sehr geehrtes Team,
    ich habe seit ca. 2 Jahren ein laufendes Scheidungsverfahren. Dabei geht es um ein Einfamilienhaus das nicht vermietet werden kann weil meine "Ex-Frau" nicht bereit ist Punkte/Probleme zur gemeinsamen Vermietung zu besprechen.
    Das Haus wurde 2001 fertiggestellt und wir sind beide zu 50% Eigentümer. Ich möchte nun die Verluste (Abschreibung) für das Jahr 2012 steuerlich geltend machen (Trennungsjahr war im Feb 2012 abgelaufen), dazu wurden mir vom FA Formulare zur gesonderten und einheitlichen Feststellung zugesendet.
    Meine "Ex-Frau" verweigert die Mitarbeit bei der Bearbeitung dieser Formulare mit der Begründung sie möchte der "Grundstücksgemeinschaft" nicht beitreten weil keine Gewinne erzielt wurden.

    Weiß jemand was das bedeutet und was ich tun kann ?

    Vielen Danke vorab
    Sched

    #2
    AW: Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung

    Ne, keine Ahnung.

    Kommentar


      #3
      AW: Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung

      Ihr seid BEIDE zur Abgabe dieser Erklärung verpflichtet. Wie Ihr das intern hinbekommt, ist eine rein zivilrechtliche Sache zwischen euch Beiden. wenn ihr das nicht schafft, wird das Finanzamt den Überschuss oder Verlust notgedrungen schätzen müssen. Wem das dann gefällt, ist natürlich fraglich, aber was soll es machen, wenn ihr nicht "liefert" ?
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung

        Vermutlich wird die Schätzung mit Null erfolgen. Wenn die Mehrheit der Eigentümer keine Vermietungsabsicht hat, werden keine Werbungskosten anerkannt.

        Kommentar

        Lädt...
        X