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ELSTAM-Verfahren - keine Fünftel-Regelung mehr möglich???

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    ELSTAM-Verfahren - keine Fünftel-Regelung mehr möglich???

    Hallo, eventuell kann mir hier jemand helfen. Ich habe eine Abfindung im Januar 2014 bekommen, und wurde statt mit Steuerklasse 2 mit Steuerklasse 6 berechnet.
    (nur die Abfindung)
    Alle Voraussetzungen für die Anwendung einer Fünftel-Regelung liegen vor.

    Der Arbeitgeber weigert sich und schreibt mir, das seit der Einführung der ELSTAM REGELUNG die FÜnftel-Regelung nicht mehr angewendet werden kann.

    Ist das so??

    #2
    AW: ELSTAM-Verfahren - keine Fünftel-Regelung mehr möglich???

    rechtlich hat sich m. E. nichts geändert. Wenn der AG das technisch irgendwie nicht hingekriegt hat und keine Änderung möglich ist, muss notfalls bis zur Steuererklärung 2014 gewartet werden, um das zu korrigieren.

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      #3
      AW: ELSTAM-Verfahren - keine Fünftel-Regelung mehr möglich???

      Hallo, danke für die Antwort.
      Mir ist klar, das ich dies noch korrigieren kann, wenn es allerdings die Regelung nicht mehr gibt, dann nicht... Ich würde es halt gern wissen, finde aber im Netz nichts darüber.

      "
      Hallo Herr E

      bedingt durch das neue ELSTAM verfahren der Finanzämter ist es nicht möglich ausgeschiedene Mitarbeiter nach der fünftel Regelung zu versteuern.
      Das Finanzamt legt die Steuerklasse, nach der versteuert werden muss, mit der Steuerklasse 6 fest.

      Dies müssten Sie bitte mit dem für Sie zuständigen Finanzamt klären.



      Mit freundlichen Grüßen / Best Regards"

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        #4
        AW: ELSTAM-Verfahren - keine Fünftel-Regelung mehr möglich???

        Wenn sie ihre Steuerklasse 2 bereits einem neuen AG übergeben haben, bleibt dem alten AG nur die Steuerklasse 6. Ob da die fünftelregelung möglich ist, weiß ich auch nicht.

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          #5
          AW: ELSTAM-Verfahren - keine Fünftel-Regelung mehr möglich???

          Eine 2. Steuerkarte wird mit Klasse 6 berechnet. Das ist korrekt.

          Aber bei mir ist es so:

          alter Arbeitgeber bis Oktober 2013 = Steuerklasse 2

          neuer Arbeitgeber seit November 2013= Steuerklasse 2

          Abfindung ausgezahlt im Februar 2014

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            #6
            AW: ELSTAM-Verfahren - keine Fünftel-Regelung mehr möglich???

            Dann ist es im Februar das zweite Beschäftigungsverhältnis. Also ist Steuerklasse 6 an sich korrekt.

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              #7
              AW: ELSTAM-Verfahren - keine Fünftel-Regelung mehr möglich???

              Nein, im Februar hatte ich ein Arbeitgeber und eine Beschäftigung.
              Achtung:

              Dies ist eine Entlassungsentschädigung, kein Arbeitsentgelt!

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                #8
                AW: ELSTAM-Verfahren - keine Fünftel-Regelung mehr möglich???

                das habe ich schon verstanden. Aber: Es wollen zwei Arbeitgeber für den gleichen Lohnzeitraum Februar Arbeitslohn abrechnen. Das geht nur, wenn einer die Steuerklasse VI nimmt. Ob die Fünftelregelung bei Steuerklasse VI aber nicht geht, entzieht sich meiner Kenntnis.

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                  #9
                  AW: ELSTAM-Verfahren - keine Fünftel-Regelung mehr möglich???

                  Vielen Dank, aber das leuchtet mir nicht so ganz ein.

                  Das würde bedeuten, wenn ein Arbeitnehmer eine Abfindung erhält und ausscheidet, und im Anschluss eine neue Arbeit annimmt (im direkt anschließenden Monat), würde er schlechter besteuert werden. Egal wann die Abfindung und Abrechnung erfolgt?

                  Das heisst, das er im Monat der Auszahlung und Abrechnung der Abfindung arbeitslos sein muss?

                  Ich habe im Internet aber niemals so etwas gelesen, hier wurde immer normal versteuert. Egal ob jemand einen neuen Arbeitgeber hat oder nicht.

                  Niemals mit Lohnsteuerklasse 6.

                  Vielleicht stehe ich ja auch auf dem Schlauch.

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                    #10
                    AW: ELSTAM-Verfahren - keine Fünftel-Regelung mehr möglich???

                    Nein, heißt es NICHT. der Lohnsteuerabzug ist eine Einkommensteuervorauszahlung, bei der Einkommensteuerveranlagung wird endgültig abgerechnet. Sowohl der gleichzeitige Bezug von Arbeitslohn als auch die Versteuerung nach § 34 EStG sind unabhängig voneinander Pflichtveranlagungsgründe, d.h. es wird auf jeden Fall in der Einkommensteuerveranlagung endgültig geprüft.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      AW: ELSTAM-Verfahren - keine Fünftel-Regelung mehr möglich???

                      Vielen Dank. Das beantwortet die Frage.
                      Schönen Tag noch allen.

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