Laut o.g. § darf man handwerkerleistungen nicht ansetzen wenn man etwas öffentlich gefördert bekommen hat.
wir haben unsere Wärempumpe gefördert bekommen. Das FA will daher die Stunden für die Erdwärmebohrung und sämtliche Stunden des Heizungsbauers nicht anerkennen.
Die Bohrung sehe ich ein, aber der Heizungsbauer hat ja auch andere Leistungen vollbracht wie Verlegen von Wasserleitungen, Anschluss von Sanitär ect., das hat ja nichts mit der Förderung zu tun.
Ist das gerechtfertigt?
Danke für Eure Hilfe
wir haben unsere Wärempumpe gefördert bekommen. Das FA will daher die Stunden für die Erdwärmebohrung und sämtliche Stunden des Heizungsbauers nicht anerkennen.
Die Bohrung sehe ich ein, aber der Heizungsbauer hat ja auch andere Leistungen vollbracht wie Verlegen von Wasserleitungen, Anschluss von Sanitär ect., das hat ja nichts mit der Förderung zu tun.
Ist das gerechtfertigt?
Danke für Eure Hilfe
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