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Steuerrückerstattung nach Hochzeit

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    Steuerrückerstattung nach Hochzeit

    Ich habe letztes Jahr im Juli geheiratet. und hab meine Steuerklasse auf die 3 geändert, da nur ich ein Einkommen habe und meine Frau zur Zeit kein einkommen hat.
    Nun habe ich meine Steuererklärung gemacht und mal eine Steuerberechnung durchgeführt. Nun kommt unter der Berechnung der folgende Text:

    Steuerbelastung

    Ihre Einkommenssteuerbelastung (0,00 €) bezogen auf das zu versteuernde Einkommen (14.806 €) beträgt 0,00 %

    Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung ihres zu versteuernden einkommens der Gesamtbetrag der Einkünfte (31.459) um abziebare Aufwendung in Höhe von insgesamt 16.635 € gemindert.

    Was hat das jetzt zu bedeuten? Bekomme ich jetzt keine Rückerstattung?

    Liebe Grüße

    #2
    AW: Steuerrückerstattung nach Hochzeit

    Die Darstellung kommt mir seltsam vor. Welche Software wurde verwendet? Elsterformular? Elsteronline? Drittanbieter?

    Fakt ist: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 14.800 ist die Steuer bei Zusammenveranlagung Null. Wurde Steuer einbehalten (von Banken oder Arbeitgebern z. B.) wird diese zurückerstattet.

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      #3
      AW: Steuerrückerstattung nach Hochzeit

      Das wird neuerdings (seit dem letzten Update?) am Ende der Steuerberechnung von ElsterFormular ausgegeben und enthält die Informationen, wie hoch die Gesamteinkünfte waren, wieviel davon abgezogen wurde, wie hoch folglich das zu versteuernde Einkommen war, wie hoch die darauf festzusetzende Einkommensteuer ist, und für denjenigen, der mit Prozentrechnung seine Probleme hat, wieviel Prozent das sind.

      Ich wäre ja heilfroh, wenn mir ausgerechnet würde, dass ich letztlich 0 Prozent Steuern zahlen soll.

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        #4
        AW: Steuerrückerstattung nach Hochzeit

        Das hab ich mit den normalen Steuerformular von Elster-online gemacht,
        Meine Frau hat ja kein Einkommen. Kann ich sie da trotzdem noch als außergewöhnliche Belastung mit absetzen?

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          #5
          AW: Steuerrückerstattung nach Hochzeit

          "Meine Frau hat ja kein Einkommen. Kann ich sie da trotzdem noch als außergewöhnliche Belastung mit absetzen? "

          *lol*
          Wieso hast Du geheiratet?
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Steuerrückerstattung nach Hochzeit

            Zitat von anja.rueckner Beitrag anzeigen
            Meine Frau hat ja kein Einkommen. Kann ich sie da trotzdem noch als außergewöhnliche Belastung mit absetzen?
            Nur, damit hier keine Missverständnisse aufkommen:

            Dir ist schon klar, dass bei Zusammenveranlagung der doppelte Grundfreibetrag von gut 16000 Euro statt gut 8000 Euro steuerfrei bleibt, bei dir als Alleinverdienerin somit also durch die Ehefrau 8000 Euro Einkommen zusätzlich steuerfrei bleiben, sowie festgesetzte Einkommensteuer 0 bedeutet, dass man keine Steuern zahlen muss und es alle gezahlte Lohnsteuer zurück gibt? Was willst du also mehr?

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              #7
              AW: Steuerrückerstattung nach Hochzeit

              :-) :-) Deine Frau als außergewöhnliche Belastung absetzen geht nicht, Du hast du Dir diese Belastung ja freiwillig genommen, Niemand hat Dich gezwungen. Und sooo außergewöhnlich ist diese Belastung ja nun in Deutschland auch noch nicht ... ;-)

              Sorry, bei dieser Steilvorlage kann ich mir so etwas nicht verkneifen *wegduck*
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Steuerrückerstattung nach Hochzeit

                Ich wollte eigentlich ne ernste Antwort auf meine Fragen haben, aber da bin ich glaub ich hier falsch. Sorry

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                  #9
                  AW: Steuerrückerstattung nach Hochzeit

                  Solange du uns nicht mitteilst, was eigentlich dein Problem ist, bist du hier wirklich falsch. Ich habe es mit einer ernsthaften Antwort versucht, leider war es Zeitverschwendung.

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                    #10
                    AW: Steuerrückerstattung nach Hochzeit

                    Zitat von anja.rueckner Beitrag anzeigen
                    Ich wollte eigentlich ne ernste Antwort auf meine Fragen haben, aber da bin ich glaub ich hier falsch. Sorry
                    Du hast drei sehr gute Antworten bekommen :

                    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                    Bei einem zu versteuernden Einkommen von 14.800 ist die Steuer bei Zusammenveranlagung Null. Wurde Steuer einbehalten (von Banken oder Arbeitgebern z. B.) wird diese zurückerstattet.
                    Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                    Ich wäre ja heilfroh, wenn mir ausgerechnet würde, dass ich letztlich 0 Prozent Steuern zahlen soll.
                    Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                    festgesetzte Einkommensteuer 0 bedeutet, dass man keine Steuern zahlen muss und es alle gezahlte Lohnsteuer zurück gibt?

                    Natürlich ist es amüsant wenn jemand (ernsthaft?) fragt ob er seine Frau als außergewöhnliche Belastung absetzen kann. Eine der Bedingungen für die Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen ist tatsächlich, dass diese außergewöhnlich sein müssen. Darauf hat Picard777 zutreffend hingewiesen.

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                      #11
                      AW: keine Steuerrückerstattung nach Hochzeit

                      Hallo,
                      da ich neu in Sachen Steuern bin, habe ich nun mal ein paar Fragen.
                      Ein Freund hat letztes Jahr von Steuerklasse eins in drei gewechselt. Durch heirat. Nun hat er gehofft, dass das finanzamt einiges zurückzahlt. Das Elsterformular zeigt jedoch an, dass eine Nachzahlung zu tätigen sei. Er verdiente 22600 Euro 2013. Trotz Steuerklasse 3 kommt nix rum. Jedoch verdient er nun monatlich um die 300 Euro netto mehr. Macht sich die neue Steuerklasse nur monatlich bemerkbar und nicht bei einer Steuerrückzahlung? Seine Frau macht eine Ausbildung und verdient kaum etwas und hat desweiteren wohl schulden beim FA. Deswegen möchten sie nicht zusammenveranlagt werden.
                      Muss er, da er jetzt verheiratet is, angeben, dass er eine Einzelveranlagung möchte? Er hat noch keine Steuernummer, also steht in dem Kästchen "neue Steuernummer". Elster gibt jedoch den Hinweis: "Haben Sie beachtet, dass bei Einzelveranlagung die Ehegatten verschiedenen Steuernummern verwenden müssen?" Er hat ja noch gar keine. Das Kästchen blinkt. Aber sie muss doch dann ihre eigene Erklärung abgeben. Ich verstehe nicht, warum diese MEldung erscheint. Kann mir das jemand erklären?
                      Kann mir jemand erklären warum keine hohe Steuererstattung dabei rauskommt? Hab ich was übersehen? Falsch gemacht? Habe die neue Steuerklasse bei der Erklärung benutzt.
                      Danke schon mal.
                      Viele Grüße
                      Dicastma
                      Zuletzt geändert von Dicastma; 04.03.2014, 20:28.

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                        #12
                        AW: Steuerrückerstattung nach Hochzeit

                        Klingt mir danach als hätte er in Zeile 24 NICHT "Zusammenveranlagung" angekreuzt, in den Zeilen 16-23 seine wrte Gattin unterschlagen und auch ggf. sonst die Daten und Ausgaben seiner Frau unter den Tisch fallen lassen und ggf. auch noch die Anlage Vorsorgeaufwand ausgelassen. Das nur mal so die Klassiker. Soll er mal prüfen und dann nochmal fragen, wenn es nicht hilft.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          AW: Steuerrückerstattung nach Hochzeit

                          Hallo picard777,
                          vielen dank für deine schnelle antwort. Also die beiden haben sich dafür entschieden sich getrennt zu veranlagen.
                          Wegen der Anlage vorsorgeaufwand werde ich mal nachhaken.
                          Viele grüße

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                            #14
                            AW: keine Steuerrückerstattung nach Hochzeit

                            Zitat von Dicastma Beitrag anzeigen
                            Trotz Steuerklasse 3 kommt nix rum. Jedoch verdient er nun monatlich um die 300 Euro netto mehr
                            Das ist doch ganz ordentlich, oder?



                            Zitat von Dicastma Beitrag anzeigen
                            Macht sich die neue Steuerklasse nur monatlich bemerkbar und nicht bei einer Steuerrückzahlung?
                            So ist es! Die Steuerklasse ist für den Arbeitgeber wichtig. Die Jahressteuer nach der Steuererklärung ist aber grundsätzlich immer gleich.



                            Zitat von Dicastma Beitrag anzeigen
                            Deswegen möchten sie nicht zusammenveranlagt werden.
                            Ihre Wahl ...

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                              #15
                              AW: Steuerrückerstattung nach Hochzeit

                              Vielen dank für die Antwort.
                              Und wenn sie sich doch zusammenveranlagen würden? Mal abgesehen von dem Käse den sie mit sich trägt, würde dann aber mehr hängen bleiben. Oder sehe ich das falsch? Und muss man jedes jahr die Erklärung abgeben wenn man sich zusammenveranlagt?

                              Fragen über fragen... :-|

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