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Steuerrückerstattung nach Hochzeit

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    #16
    AW: Steuerrückerstattung nach Hochzeit

    Also wer im Rahmen der Lohnbesteuerung mit Steuerklasse 3 quasi die Zusammenveranlagung wählt und dadurch weniger Lohnsteuer abdrückt, braucht sich natürlich nicht zu wundern, wenn er plötzlich was nachzahlen muss, wenn er im Rahmen der Einkommensteuer die Zusammenveranlagung wieder rückgängig macht. Das mal ganz Pi mal Daumen gesagt, nagele mich jetzt nicht auf jedes einzelne Wort fest, aber so ist das Prinzip. (Sorry, ich hatte ursprünglich überlesen, das ZV nicht erwünscht ist und warum).

    Unabhängig davon ist der von Dir genannte Grund für die NICHTzusammenveranlagung Kappes, Ihr zahlt dadurch -vermutlich- deutlich mehr steuern als nötig. Das geht jetzt aber deutlich über Elster hinaus und ist hier auch nicht mehr zulässig konkret zu werden, aber besprich mal mit dem Steuerberater Deines Vertrauens das, was Du mit der Google-Suche "BMF 31.01.2013" findest ...
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #17
      AW: Steuerrückerstattung nach Hochzeit

      Ppuuuhhh picard777, das nimmt ja gerade ganz schöne Ausmaße an.... keine sorge, festgenagelt wird hier keiner :-) bin froh über jede hilfe.
      Aber so wie es aussieht wirds mir grad bissel zu kompliziert. Das sollte sich wirklich lieber mal ein Fachmann anschauen. Schade...
      Viele Grüße

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        #18
        AW: Steuerrückerstattung nach Hochzeit

        Jedenfalls kannst Du Dir mit Elster ausrechnen, ob die Zusammenveranlagung günstiger ist. Kommerzielle Software kann das relativ komfortabel berechnen. In ElsterFormular und ElsterOnline musst Du jede Version extra eingeben.
        Zuletzt geändert von L. E. Fant; 05.03.2014, 21:38.

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