AW: Steuerrückerstattung nach Hochzeit
Also wer im Rahmen der Lohnbesteuerung mit Steuerklasse 3 quasi die Zusammenveranlagung wählt und dadurch weniger Lohnsteuer abdrückt, braucht sich natürlich nicht zu wundern, wenn er plötzlich was nachzahlen muss, wenn er im Rahmen der Einkommensteuer die Zusammenveranlagung wieder rückgängig macht. Das mal ganz Pi mal Daumen gesagt, nagele mich jetzt nicht auf jedes einzelne Wort fest, aber so ist das Prinzip. (Sorry, ich hatte ursprünglich überlesen, das ZV nicht erwünscht ist und warum).
Unabhängig davon ist der von Dir genannte Grund für die NICHTzusammenveranlagung Kappes, Ihr zahlt dadurch -vermutlich- deutlich mehr steuern als nötig. Das geht jetzt aber deutlich über Elster hinaus und ist hier auch nicht mehr zulässig konkret zu werden, aber besprich mal mit dem Steuerberater Deines Vertrauens das, was Du mit der Google-Suche "BMF 31.01.2013" findest ...
Also wer im Rahmen der Lohnbesteuerung mit Steuerklasse 3 quasi die Zusammenveranlagung wählt und dadurch weniger Lohnsteuer abdrückt, braucht sich natürlich nicht zu wundern, wenn er plötzlich was nachzahlen muss, wenn er im Rahmen der Einkommensteuer die Zusammenveranlagung wieder rückgängig macht. Das mal ganz Pi mal Daumen gesagt, nagele mich jetzt nicht auf jedes einzelne Wort fest, aber so ist das Prinzip. (Sorry, ich hatte ursprünglich überlesen, das ZV nicht erwünscht ist und warum).
Unabhängig davon ist der von Dir genannte Grund für die NICHTzusammenveranlagung Kappes, Ihr zahlt dadurch -vermutlich- deutlich mehr steuern als nötig. Das geht jetzt aber deutlich über Elster hinaus und ist hier auch nicht mehr zulässig konkret zu werden, aber besprich mal mit dem Steuerberater Deines Vertrauens das, was Du mit der Google-Suche "BMF 31.01.2013" findest ...
Kommentar