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Elternzeit in der Steuererklärung angeben

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    Elternzeit in der Steuererklärung angeben

    Hallo,

    ich bräuchte dringend eure Hilfe und Erfahrungen.
    Ich bin seit Juli 2012 in Elternzeit, hatte sozusagen im Jahr 2013 keine Einnahmen aus einem Arbeitsverhältnis.

    Sozusagen kann ich auch in der Anlage N nichts eintragen und kann diese auch nicht mitschicken. Sehe ich das richtig?

    Wo soll ich denn sonst mein Elterngeld eintragen? Hab schon im web gelesen, auf dem Mantelbogen. Aber wo genau. Bin da grad etwas überfragt.

    Danke vorab für eure Hilfe und Tipps.

    #2
    AW: Elternzeit in der Steuererklärung angeben

    Seite 4 Zeile 94

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      #3
      AW: Elternzeit in der Steuererklärung angeben

      und was ist mit der Kontoführungsgebühr?

      Eine Freundin hat mir gerade gesagt, das ich gar keine Steuererklärung für 2013 machen muss, da ich nicht verheiratet bin?!

      Kommentar


        #4
        AW: Elternzeit in der Steuererklärung angeben

        Hallo,

        schlaues Mädchen, die Freundin.
        D.h. im Umkehrschluss: Alle ledigen Mütter müssen keine Steuererklärung machen.
        Was ist mit Kontogebühr? Bank fragen

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: Elternzeit in der Steuererklärung angeben

          Zitat von blonderbomber Beitrag anzeigen
          und was ist mit der Kontoführungsgebühr?
          Wenn Du damit 16 € pauschal als Werbungskosten in der Anlage N meinen solltest: Wenn du keinen Arbeitslohn bezogen hast, wirst Du schwer glaubhaft machen können, dass die Kontogebühren beruflich veranlasst waren. Also somit gar kein Ansatz, also auch keine Probleme mit Anlage N.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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