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Steuerfreie Umsätze

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    Steuerfreie Umsätze

    Hallo an alle,

    Müssen Eträge aus Rückstellungsauflösungen, Einzelwertberichtigungen, abgeschriebenen Forderungen und Kursgewinne mit Fremdwährungen in der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben werden?

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    AW: Steuerfreie Umsätze

    § 1 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz:

    Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:
    1.
    die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung ausgeführt wird oder nach gesetzlicher Vorschrift als ausgeführt gilt;
    2.
    (weggefallen)
    3.
    (weggefallen)
    4.
    die Einfuhr von Gegenständen im Inland oder in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg (Einfuhrumsatzsteuer);
    5.
    der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt.

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