Hallo guten Abend. Kann ich regelmäßige Kosten, die aus einer außergerichtlichen Einigung entstanden sind irgendwo absetzen?
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Keine Ankündigung bisher.
Werbungskosten
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X
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AW: Werbungskosten
Ja, natürlich, wenn sie einer der Einkunftsarten zugerechnet werden können.
EDIT: ich nehms zurück.Zuletzt geändert von L. E. Fant; 26.02.2014, 19:26.
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AW: Werbungskosten
Hallo,
wie ich schon im anderen Thread geschrieben hatte, fehlt da die Info, um was es in dem Rechtsstreit ging.
>>>EDIT: ich nehms zurück.
Wieso? Ich kann mir schon Umstände vorstellen, wo das geht.
Und zwar sogar ohne passende Einkünfte, dann als außergewöhnliche Belastungen (ab 2013 geht das aber nur noch in existenzgefährdenden Fällen).
StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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AW: Werbungskosten
Ja, oder Nein, oder ich weiß nicht. Was können das für !regelmäßige! Kosten sein? Ich könnt mir schon auch irgendwas vorstellen, aber eigentlich wissen wir gar nicht um was es monalisa50 geht ...Zitat von reckoner Beitrag anzeigen>>>EDIT: ich nehms zurück.
Wieso? Ich kann mir schon Umstände vorstellen, wo das geht.
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AW: Werbungskosten
Mutmaßlich eine Vereinbarung der Art X zahlt an Y monatlich N Euro zur Vermeidung eines Rechtsstreits. Vorstellen kann man sich da vieles, wissen tut man, da die Threaderstellerin ob Nachfragen nach dem Charakter der außergerichtlichen Vereinbarung schweigt nichts, mit Elster hat es eh nichts zu tun, und Steuerberatung wäre es im Zweifelsfall auch. Also Klappe zu, Affe tot.Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenJa, oder Nein, oder ich weiß nicht. Was können das für !regelmäßige! Kosten sein? Ich könnt mir schon auch irgendwas vorstellen, aber eigentlich wissen wir gar nicht um was es monalisa50 geht ...
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