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Fahrtkosten abrechnen trotz Studiticket?

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    Fahrtkosten abrechnen trotz Studiticket?

    Hallo Zusammen,

    ich hätte eine Frage zur Absetzung meiner Fahrtkosten. Folgende Situation:

    Ich war letztes Jahr bis August in einer Universität eingeschrieben und hatte dementsprechend ein Semesterticket.

    Von Januar bis August habe ich an meiner Diplomarbeit geschrieben (habe die Uni nicht besucht, da ich keine Scheine mehr machen musste) und gleichzeitig ein Vollzeitpraktikum (40 Stunden) in dem Betrieb gemacht, der mich im August fest eingestellt hat. In der Zeit bin ich immer mit dem Auto zur Arbeit gefahren.

    Nun meine Frage:

    Kann ich meine Fahrtkosten "normal" absetzen obwohl ich ein Semesterticket von der Uni hatte?

    #2
    AW: Fahrtkosten abrechnen trotz Studiticket?

    Hallo gram,

    das sind für dich Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte, du nimmst die Anzahl der Tage und die einfache Entfernung.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Fahrtkosten abrechnen trotz Studiticket?

      Hallo,
      das Semesterticket machen Sie unter Ausbildungskosten geltend. Die einfachen Fahrtkosten zur Arbeitsstelle setzen Sie in Anlage N unter Werbungskosten ein.
      mfg M.W.

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        #4
        AW: Fahrtkosten abrechnen trotz Studiticket?

        Also, wenn das Studium ein Erststudium ist und das Praktikum, für das man ja üblicherweise kein Geld bekommt, dazu gehört, dann liegen keine Werbungskosten vor, sondern Sonderausgaben, die beschränkt abzugsfähig bis zu 6.000 €/Jahr sind (vorher: 4.000 €).
        Wir während des Praktikums Geld verdient, liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor, und die dabei anfallenden Kosten stellen Werbungskosten dar. Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstelle sind dann mit der Entfernungspauschale (0,30 €/Entfernungskilometer) abzugsfähig.

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