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Angebliche Steuernachzahlung

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    Angebliche Steuernachzahlung

    Hallo,

    es gibt ein Problem. Ich hoffe, es kann jemand helfen.
    Ich wollte meinen Lohnsteuerjahresausgleich für 2013 heute abgeben, habe ihn aber wieder mitgenommen, weil ich angeblich ein paar Euro nachzahlen soll.
    Hier die Zahlen, damit ihr seht, daß das unmöglich wahr sein kann.

    Bruttolohn 12791 Euro
    Lohnsteuer 222 Euro
    Kirchensteuer 16 Euro
    Lohnsteuerklasse 1
    nichts abzusetzen

    Ich habe mehrere Rechner im Internet getestet und alle sagen, daß ich alles wieder bekommen müßte. Kann mir das jemand bestätigen und mir eine gute Begündung geben, die ich vorbringen kann? Ich kann sonst nur das Ergebnis ausdrucken und dem Sachbearbeiter zeigen. Ich habe von solchen Dingen nämlich keine Ahnung.

    Vielen Dank schon mal.
    Gruß Nick

    #2
    AW: Angebliche Steuernachzahlung

    >>Ich habe mehrere Rechner im Internet getestet und alle sagen, daß ich alles wieder bekommen müßte. Kann mir das jemand bestätigen

    Nein, meine Rechner sagen etwas anderes.

    >>und mir eine gute Begündung geben, die ich vorbringen kann? Ich kann sonst nur das Ergebnis ausdrucken und dem Sachbearbeiter zeigen.

    Die Frage ist, das Ergebnis wovon? Ein Lohnsteuerrechner dürfte ergeben, dass die vorgenommenen Abzüge im Wesentlichen richtig sind. Welcher Rechner sagen soll, dass es alles zurück gibt, bleibt unklar. Nachvollziehbar ist es jedenfalls nicht.

    Was übrig bleibt: Nimmt man den Bruttolohn und die darauf entfallenden Sozialbeiträge, kommt bei mir eine kleine Nachzahlung von gut 20 Euro raus. Von "alles zurück" keine Rede.

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      #3
      AW: Angebliche Steuernachzahlung

      Das ist das, was das Finanzamt auch in etwa ausgerechnet hat.

      Ich habe z.B. diesen Rechner genommen. Der sagt, daß ich alles zurückbekommen müßte. http://www.n-heydorn.de/steuer.html

      Was haben denn die Sozialabgaben genau damit zu tun? Wie kann es denn bei Steuerklasse 1 überhaupt zu einer Nachzahlung kommen? Kannst du mir das kurz schreiben, wie du auf diese Nachzahlung gekommen bist? Ich kann das so nicht nachvollziehen. Hat der Arbeitgeber was falsch berechnet? Ich habe noch nie eine Nachzahlung bekommen. Im Gegenteil. Ich habe immer was gekriegt...

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        #4
        AW: Angebliche Steuernachzahlung

        Hallo,

        hast du Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt. Zeile 11 in Anlage Vorsorgeaufwand -ja-
        bei mir gibt es auf deinem Link 40 € Erstattung. Du musst schon die Kreuzchen richtig setzen

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Angebliche Steuernachzahlung

          Hallo,

          mit dem Rechner des BMF kommt es zu folgendem Ergebnis (2013)

          Die Lohnsteuer beträgt:

          224,00 Euro
          Der Solidaritätszuschlag beträgt:

          0,00 Euro
          Die Kirchensteuer beträgt:

          17,92 Euro

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Angebliche Steuernachzahlung

            Hallo,

            Anlage Vorsorgeaufwand... Danke für den Tipp;-) Jetzt sieht es schon viel besser aus.

            P.S.: In Zeile 11 ein Kreuzchen bei ja?? Ich bin nicht verheiratet.
            Zuletzt geändert von ; 05.03.2014, 20:29.

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              #7
              AW: Angebliche Steuernachzahlung

              >>Ich habe z.B. diesen Rechner genommen. Der sagt, daß ich alles zurückbekommen müßte. http://www.n-heydorn.de/steuer.html

              Z.B. heißt noch andere? Der von dir genannte erscheint mir als so vertraunswürdig wie der albanische Gebrauchtwagenhändler im Hinterhof vom Gewerbegebiet.
              Aber trotz alledem:
              Ich weiß nicht, was du eingetragen hast. Volle Erstattung bekomme ich mit den angegebenen Zahlen nur, wenn ich die Vorgabe von Zusammenveranlagung lasse und für die Ehefrau Null Einkommen angebe. Dass bei knapp 13T€ da volle Erstattung rauskommt, klar.
              Bei getrennter Veranlagung (Singles scheint es laut dem Rechner nicht zu geben) ergibt sich schon nur noch eine Rückzahlung im Bereich von 50 Euro.

              >>Was haben denn die Sozialabgaben genau damit zu tun?

              Eine Menge, Vorsorgeaufwendungen reduzieren das zu versteuernde Einkommen. Die Berechnung davon ist eher komplex, wel es auch noch eine Günstigerprüfung nach altem Recht 2004 und neuem Recht seit 2005 zu beachten gilt.
              Jedenfalls berücksichtigt dein toller Rechner 2456€ Vorsorgeaufwendungen, ohne Begründung, denn nach meinem Rechner sind es 2034€. Gibt man das manuell ein, so ergeben sich auch mit deinem Rechner gut 20€ Nachzahlung.

              Warum? Stichwort Vorsorgepauschale von Rentenversicherung plus 12% für KV, PV, ALV, max. 1900€ für die ESt relevant sind aber die wirklichen Zahlen, und das sind für die letzten drei knapp 11%. Bei geringem Einkommen, wo die 1900€ nicht überschritten werden, werden somit zuviel Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt.

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                #8
                AW: Angebliche Steuernachzahlung

                Welchen Rechner nimmst du denn?

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                  #9
                  AW: Angebliche Steuernachzahlung

                  ElsterFormular.
                  Angesichts des Forums hier sehr überraschend.

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                    #10
                    AW: Angebliche Steuernachzahlung

                    Angesichts einer einfachen Frage ganz schön aggressiv.

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                      #11
                      AW: Angebliche Steuernachzahlung

                      Bitte was? Ganz schön undankbar.

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                        #12
                        AW: Angebliche Steuernachzahlung

                        Zitat von nick2013 Beitrag anzeigen
                        http://www.n-heydorn.de/steuer.html
                        Hab ich mir grad angeguckt. Sag mir bitte mal wie man dort eingibt dass man nicht verheiratet ist.

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                          #13
                          AW: Angebliche Steuernachzahlung

                          Zitat von nick2013 Beitrag anzeigen
                          Angesichts einer einfachen Frage ganz schön aggressiv.
                          Also was soll das ? neysee versucht Dir schon die ganze Zeit die NOTWENDIGEN Angaben aus der Nase zu ziehen, was Du scheinbar noch nicht gemerkt hast, und konnte bisher nur mit der Glaskugel helfen. Solange Du nicht mit allen Infos herausrückst, können wir das Spielchen gerne so weitermachen, wird Dir aber nicht wirklich weiterhelfen, insbesondere bei deiner Wortwahl. Elsterformular ist ja wohl irgendwie naheliegend, oder ?

                          neysee hat Dir i.ü. die wahrscheinliche Lösung für die Nachzahlung dargelegt: Der Arbeitgeber hat -vermutlich korrekt- beim Lohnsteuerabzug eine zu große Vorsorgepauschale berücksichtigen müssen, was bei der Einkommensteuerveranlagung wieder geradegebogen wird. Es handelt sich nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG um eine PFLICHTveranlagung, d.h. Du bist zur Erklärungsabgabe VERPFLICHTET. Wieso "die anderen" Internetrechner auf ein anderes Ergebnis kommen, weiß ich nicht und musst Du letztlich die Anbieter fragen. Ich vertraue da mehr auf die amtlichen.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #14
                            AW: Angebliche Steuernachzahlung

                            Danke.

                            Nur mal zur Verdeutlichung, was ich getan habe:

                            1. Eingabe Bruttogehalt, checken ob angegbener LSt-Abzug korrekt.
                            2. Mangels Angabe Ermittlen RV, KV, PV, ALV
                            3. Eingabe in ElFo, Berechnung
                            4. Abgleichen mit dem genannten Rechner, erstens wundern, warum der von Zusammenveranlagung ausgeht, dann Getrenntveranlagung auswählen, dann Vorsorgeaufwendungen anpassen.

                            Der Zeitaufwand dafür ist mit 30 Minuten eher gering angesetzt. Bei üblichen Stundensötzen von Selbständigen wären da 50 € am unteren Ende der Skala.

                            Sprich, ich habe eine Dienstleistung im Wert von moderat geschätzt 50 € erbracht und darf mich dafür noch anpinkeln lassen.

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