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Verlust aus Aktiengeschäften, wo eintragen?

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  • neysee
    antwortet
    AW: Verlust aus Aktiengeschäften, wo eintragen?

    Zitat von UserElster Beitrag anzeigen
    Zur Berechnung könnte man ja die Anlage "zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung" hinzufügen und dort in Zeile 3 den Verlust in Höhe der Einkünfte aus Kapitalvermögen eintragen.
    Dann sollte die Berechnung stimmen.
    Nein, leider nicht. ElFo betrachtet einen bei den zusätzlichen Angaben eingetragenen Verlustvortrag als einen allgemeinen Verlust und zieht ihn vom normalen, tariflich besteuerten Einkommen ab, der Verlustvortrag würde also an falscher Stelle mit falschem Steuersatz und wahrscheinlich in falscher Höhe berücksichtigt.

    Verlustvortrag ist halt leider nicht Verlustvortrag.

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  • UserElster
    antwortet
    AW: Verlust aus Aktiengeschäften, wo eintragen?

    Zitat von berghaus Beitrag anzeigen
    Ich habe über 40.000 EUR Verlustvortrag nach § 23 EStG bis Ende 2012 angehäuft.
    Im Jahr 2013 habe ich Aktienverkaufsgewinne von ca. 30.000 aus nach 2009 gekauften erzielt
    und dafür rund 7.500 EUR Abgeltungssteuer bezahlt.
    Ich habe das Kreuzchen bei Ziffer 60 in der KAP gesetzt.
    Das Elstersteurberechnungsprogramm will die 7.500 aber nicht rausrücken.
    Habe ich was falsch gemacht oder kann Elster das nicht?
    berghaus 04.07.14
    Zur Berechnung könnte man ja die Anlage "zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung" hinzufügen und dort in Zeile 3 den Verlust in Höhe der Einkünfte aus Kapitalvermögen eintragen.
    Dann sollte die Berechnung stimmen.

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  • berghaus
    antwortet
    AW: Verlust aus Aktiengeschäften, wo eintragen?

    Danke fsaah und Elster-Tester,

    ist ja eigentlich klar, weil das Rechenrogramm den Verlust nicht kennt,
    weil es keine Stelle in der Erklärung gibt, wo man diesen eintragen kann.

    Das Kreuzchen in Zeile 60 sollte aber einen Hinweis auslösen am Rand oder später bei der Berechnung.

    berghaus 04.07.14

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Verlust aus Aktiengeschäften, wo eintragen?

    Zitat von berghaus Beitrag anzeigen
    Ich habe über 40.000 EUR Verlustvortrag nach § 23 EStG bis Ende 2012 angehäuft.
    Im Jahr 2013 habe ich Aktienverkaufsgewinne von ca. 30.000 aus nach 2009 gekauften erzielt
    und dafür rund 7.500 EUR Abgeltungssteuer bezahlt.
    Ich habe das Kreuzchen bei Ziffer 60 in der KAP gesetzt.
    Das Elstersteurberechnungsprogramm will die 7.500 aber nicht rausrücken.
    Habe ich was falsch gemacht oder kann Elster das nicht?
    berghaus 04.07.14
    Das macht das Finanzamt automatisch von selbst.

    Die Berechnung von Elster ist daher in diesem Fall "falsch".

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  • fsaah
    antwortet
    AW: Verlust aus Aktiengeschäften, wo eintragen?

    hi berghaus,

    eben, was ähnliches hab ich ja in der EKST Erklärung für 2013 auch noch gehabt.....
    die Altverluste werden nur von Hand im Amt verrechnet.....
    Du kannst es aber rechnerisch überprüfen, wenn der Bescheid kommt, wenn du die Altverluste gleich mit den Gewinnen verrechnest, und mal in Elster "nur" diesen dann verbleibenden Gewinn einträgst und dann die Steuerschuld berechnest.
    Die sollte dann nahe am Bescheidbetrag liegen.

    Gruß fsaah

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  • berghaus
    antwortet
    AW: Verlust aus Aktiengeschäften, wo eintragen?

    Ich habe über 40.000 EUR Verlustvortrag nach § 23 EStG bis Ende 2012 angehäuft.
    Im Jahr 2013 habe ich Aktienverkaufsgewinne von ca. 30.000 aus nach 2009 gekauften erzielt
    und dafür rund 7.500 EUR Abgeltungssteuer bezahlt.
    Ich habe das Kreuzchen bei Ziffer 60 in der KAP gesetzt.
    Das Elstersteurberechnungsprogramm will die 7.500 aber nicht rausrücken.
    Habe ich was falsch gemacht oder kann Elster das nicht?
    berghaus 04.07.14

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  • fsaah
    antwortet
    AW: Verlust aus Aktiengeschäften, wo eintragen?

    Hi neysee!

    Dankeschön.

    Ah ok, in Zeile 60 ist das Kreuz aktiviert, das ist klar.
    Also macht das das FA ohne Elstereintragmöglichkeit.

    viele Grüße
    fsaah

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  • neysee
    antwortet
    AW: Verlust aus Aktiengeschäften, wo eintragen?

    Beide genannten Stellen sind falsch, erstere, weil sie Beteiligungen betrifft, letztere, weil die von einem Verlustvortrag ausgeht, der mit normalen Einkünften verrechnet wird, einen Verlustvortrag aus der Veräußerung kann man nicht eintragen.

    Wenn der Verlust 2012 war, wird er automatisch mit den entsprechenden Gewinnen verrechnet, wäre es ein Altverlust aus der Zeit vor der Abgeltungssteuer, müsste zusätzlich noch in Zeile 60 die Verrechnung von Altverlusten beantragt werden, was 2013 letztmalig geht.

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  • fsaah
    hat ein Thema erstellt Verlust aus Aktiengeschäften, wo eintragen?.

    Verlust aus Aktiengeschäften, wo eintragen?

    Hallo,

    das FA bestätigte mir für 2012 einen Verlust aus Aktien, den ich mit 2013er Geschäften verrechnen kann (alte Regelung mit Käufen vor 2009).

    Ich sah, dass im Elster nun in der Anl KAP - Seite 2 in Zeile 37 ein Feld ist (meine, dies gab es in 2012 Elster noch nicht).
    Wäre hier als der Verlust einzutragen, damit er korrekt durch ELSTER verrechnet wird?



    Und:
    Das Formular "zusätzl. Angaben für die Steuerberechnung" habe ich bisher genutzt, um diesen Verlustbetrag einzugeben - damit (so frühere Auskünfte) würde die ""Verlustinfo in Euro" zumindest mit übermittelt, aber irgendwie wohl nicht richtig verrechnet...es wurde jedenfalls empfohlen, es dort anzugeben.

    An beiden Stellen ist wohl sicherlich falsch, oder?
    Was ist nun richtig?

    Fotoupload geht leider nicht.

    DANKE vorab!!

    fsaah
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