Guten Tag, 2012 habe ich meinen Wohnsitz geändert. Meine erste Steuererklärung habe ich für das Jahr 2011 abgegeben. Ich wusste nicht, dass ich ab dann verpflichtet bin immer eine abzugeben. Jetzt habe ich ein Schreiben von dem Finanzamt erhalten, dass ich die Frist nicht eingehalten habe und unverzüglich eine Steuererklärung abgeben muss. Nur wo? Den Brief habe ich von dem Finanzamt bekommen, wo ich bis 2012 gemeldet war und auch die erste Steuererklärung abgegeben habe. Jetzt wohne ich aber seit 2012 in dem Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes. Muss ich jetzt dem Finanzamt mitteilen, dass ich in dem Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes wohne und dort dann die Steuererklärung abgeben, oder muss ich die trotzdem bei dem alten Finanzamt abgeben, um Strafgebühren zu entgehen?
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Keine Ankündigung bisher.
Steuererklärung nach Umzug, brauche Hilfe
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AW: Steuererklärung nach Umzug, brauche Hilfe
Wenn Dein altes Finanzamt Dich auffordert, schicke ihm Deine Erklärung mit dem neuen Wohnort.
Die merken dann schon, dass sie nicht mehr zuständig sind und geben Deinen Fall an das neue Finanzamt ab.Gruss (S)stiller
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AW: Steuererklärung nach Umzug, brauche Hilfe
gelten denn dann auch die Versäumniszuschläge?
Und bin ich überhaupt verpflichtet eine abzugeben? Ich werde nicht schlau was man so im Netz liest. Ich bin Auszubildender, beziehe also nur Lohn und habe keinen Nebenjob. Lohnsteuer habe ich aber 2012 auch gezahlt. Demnach dürfte ich doch auf die Abgabe verzichten, richtig? Allerdings handel ich seit 2012 mit Aktien. 2012 habe ich ca. 900 Euro Gewinn gehabt und ca. 80 Euro Steuern bezahlt. Was auch noch kommt ist ein Riester-Bausparvertrag, vermögenswirksame Leistungen. Letztere sollten mich aber wohl nicht zur Abgabe verpflichten.
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AW: Steuererklärung nach Umzug, brauche Hilfe
Die genannten Dinge lassen keine Pflicht zur Veranlagung erkennen (vorausgesetzt die Aktiengewinne unterlagen bei einem deutschen Broker der inländischen Kapitalbesteuerung).
Kann es sein, dass dir dein Gedächtnis einen kleinen Streich spielt? Immerhin hast du noch vor einem halben Jahr berichtet, dass du wegen mutmaßlicher Einkünfte aus Gewerbebetrieb zur Abgabe der Anlage G aufgefordert wurdest, es gibt da also offensichtlich eine Vorgeschichte in der Beziehung zu deinem FA, und der Verdacht auf gewerbliche Einkünfte kann auch dazu führen, dass danach zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert wird.
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AW: Steuererklärung nach Umzug, brauche Hilfe
Zitat von neysee Beitrag anzeigenDie genannten Dinge lassen keine Pflicht zur Veranlagung erkennen (vorausgesetzt die Aktiengewinne unterlagen bei einem deutschen Broker der inländischen Kapitalbesteuerung).
Kann es sein, dass dir dein Gedächtnis einen kleinen Streich spielt? Immerhin hast du noch vor einem halben Jahr berichtet, dass du wegen mutmaßlicher Einkünfte aus Gewerbebetrieb zur Abgabe der Anlage G aufgefordert wurdest, es gibt da also offensichtlich eine Vorgeschichte in der Beziehung zu deinem FA, und der Verdacht auf gewerbliche Einkünfte kann auch dazu führen, dass danach zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert wird.
"vorausgesetzt die Aktiengewinne unterlagen bei einem deutschen Broker der inländischen Kapitalbesteuerung" Die Gewinne wurden über die Targobank (deutsch) erzielt und unterlagen auch den dt. Steuern, also deswegen dann Pflicht?
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AW: Steuererklärung nach Umzug, brauche Hilfe
Es ist egal, ob man Pflicht- oder Antragsveranlager ist, oder meint es zu sein. Wenn das Finanzamt zur Abgabe auffordert, sollte man es schnellstmöglich tun.
Anschliessend kann man sich über Verspätungszuschläge unterhalten - was kein Elster-Problem ist, wie auch die Frage zur Abgabe.Gruss (S)stiller
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AW: Steuererklärung nach Umzug, brauche Hilfe
Zitat von nordhauser Beitrag anzeigenDie Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben sich mittlerweile geklärt. Das war ein Nebenjob (Gartenarbeit). Da wusste ich nicht, dass das ans Finanzamt gekommen ist. Das war aber nur 2011, nicht 2012. Beeinflusst das dann auch die Abgabepflicht für 2012?
Zitat von nordhauser Beitrag anzeigen"vorausgesetzt die Aktiengewinne unterlagen bei einem deutschen Broker der inländischen Kapitalbesteuerung" Die Gewinne wurden über die Targobank (deutsch) erzielt und unterlagen auch den dt. Steuern, also deswegen dann Pflicht?
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AW: Steuererklärung nach Umzug, brauche Hilfe
Du musst dich echt mal dran erinnern, ob du damals Einkünfte aus Gewerbebetrieb hattest (wegen der Gartenarbeit) oder ob es Einkünfte aus nichtselständiger Arbeit waren (Nebenjob mit St-Kl. VI).
Egal wie, "stiller" hat hier völlig Recht!:
§ 149 - Abgabe der Steuererklärungen
(1) Die Steuergesetze bestimmen, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Zur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflichtet, wer hierzu von der Finanzbehörde aufgefordert wird.
Du hast hier also keine Wahl.
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AW: Steuererklärung nach Umzug, brauche Hilfe
uhuebner
YMMDGruss (S)stiller
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