Hallo zusammen,
unser sohn wurde am 14.02.2012 geboren. Da wir davon ausgegangen sind, das der Mutter 1 Kind angerechnet wird, sofern ich keine Änderung wünsche, habe ich mich auch nicht weiter gekümmert da auf meiner Abrechnung 0 Kinder angegeben war. Nun, 2 Jahre nach der Geburt geht die Mutter erstmals wieder arbeiten und hat festgestellt, das ihr nur 1/2 Kind angerechnet wird.
Ich habe mich heute auf dem Finanzamt erkundigt und man teilte mir mir das dies korrekt sei, da wir zusammen leben und ich demnach auch keinen Unterhalt zahlen muß. Allerdings hätte ich vor Anfang an auch 1/2 Kind angerechnet haben müssen. Dies wurde seitens der Meldebehörden vergessen und wird nun rückwirkend seit der Geburt unseres Sohnes nachgetragen. Auf meine Anfrage, ob ich nun die Differenz rückwirkend erstattet bekomme, hieß es, das ich diese für 2013 nur über die Steuererklärung zurück holen kann.
Nun stehe ich aber wie die Axt vorm Walde! Wo kann ich den angeben das ich den vergessenen 1/2 Kinderfreibetrag geltend machen möchte? Ich hoffe Ihr könnt mir diesbezgl. Tipps geben.
Grüße aus Bielefeld
L.P.
unser sohn wurde am 14.02.2012 geboren. Da wir davon ausgegangen sind, das der Mutter 1 Kind angerechnet wird, sofern ich keine Änderung wünsche, habe ich mich auch nicht weiter gekümmert da auf meiner Abrechnung 0 Kinder angegeben war. Nun, 2 Jahre nach der Geburt geht die Mutter erstmals wieder arbeiten und hat festgestellt, das ihr nur 1/2 Kind angerechnet wird.
Ich habe mich heute auf dem Finanzamt erkundigt und man teilte mir mir das dies korrekt sei, da wir zusammen leben und ich demnach auch keinen Unterhalt zahlen muß. Allerdings hätte ich vor Anfang an auch 1/2 Kind angerechnet haben müssen. Dies wurde seitens der Meldebehörden vergessen und wird nun rückwirkend seit der Geburt unseres Sohnes nachgetragen. Auf meine Anfrage, ob ich nun die Differenz rückwirkend erstattet bekomme, hieß es, das ich diese für 2013 nur über die Steuererklärung zurück holen kann.
Nun stehe ich aber wie die Axt vorm Walde! Wo kann ich den angeben das ich den vergessenen 1/2 Kinderfreibetrag geltend machen möchte? Ich hoffe Ihr könnt mir diesbezgl. Tipps geben.
Grüße aus Bielefeld
L.P.
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