Guten Morgen Geimeinde.
Zur Anlage N:
Bei der Entfernungspauschalge gibt es die Spalten
a) davon mit eigenem oder zur Nutzung überlassenem Pkw zurückgelegt
b) davon mit Sammelbeförderung des Arbeitgebers zurückgelegt
c) davon mit öffentl. Verkehrsmitteln, Motorrad, Fahrrad o. Ä., als Fußgänger, als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft zurückgelegt
Meine Frage ist nun, ob diese Spalten bzw. die Kilometerangaben unter a, b oder c gleichwertigt sind? Bekomme ich z.B. für jeden Kilometer den ich unter b eintrage auch die 0,30 Euro angerechnet?
Vielen herzlichen Dank!
Zur Anlage N:
Bei der Entfernungspauschalge gibt es die Spalten
a) davon mit eigenem oder zur Nutzung überlassenem Pkw zurückgelegt
b) davon mit Sammelbeförderung des Arbeitgebers zurückgelegt
c) davon mit öffentl. Verkehrsmitteln, Motorrad, Fahrrad o. Ä., als Fußgänger, als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft zurückgelegt
Meine Frage ist nun, ob diese Spalten bzw. die Kilometerangaben unter a, b oder c gleichwertigt sind? Bekomme ich z.B. für jeden Kilometer den ich unter b eintrage auch die 0,30 Euro angerechnet?
Vielen herzlichen Dank!
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