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Einzelveranlagung - keine Berechnung des Finanzamtes möglich?

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    #46
    AW: Einzelveranlagung - keine Berechnung des Finanzamtes möglich?

    [QUOTE=stiller;178296]Ob es in NRW inzwischen geht, weiß ich nicht. NRW liegt von mir aus gesehen im Südwesten, ich lebe im Nordosten der Bundesrepublik.
    Holzgoe hat es im Forum treffend geschrieben.
    Frage doch mal Dein Finanzamt in NRW, ob sie rechnen könnten?

    Nein, leider, laut schriftlicher Info meines Finanzamtes (Aachen-Kreis - NRW) vom 10.07.2014 ist die Berechnung noch nicht möglich: " ... dass ich Ihnen derzeit noch keinen genauen Zeitpunkt nennen kann, ab dem Steuerbescheide ... Einzelveranlagung von Ehegatten erstellt und versandt werden können"

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      #47
      AW: Einzelveranlagung - keine Berechnung des Finanzamtes möglich?

      Vielleicht hat es damit etwas zu tun, dass NRW als einziges Bundesland nicht EOSS [1] verwendet (reine Spekulation).

      [1] http://de.wikipedia.org/wiki/EOSS

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        #48
        AW: Einzelveranlagung - keine Berechnung des Finanzamtes möglich?

        Es gibt - wieder - technische Probleme, so dass in der Tat einzelne Fallgestaltungen derzeit nicht gerechnet werden können, die Masse aber durchaus.

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          #49
          AW: Einzelveranlagung - keine Berechnung des Finanzamtes möglich?

          Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
          Anders sieht es auch, wenn beide schon gemeinsame Vorauszahlungen geleistet haben. Dann muss das FA warten bis beide Erklärungen vorliegen.
          Jetzt muss ich den Thread noch mal vorholen. Es ging darum, ob bei Einzelveranlagung die Erklärungen erst bearbeitet werden, wenn beide vorliegen.

          Bei unserem Finanzamt ist es leider so, dass die Erklärungen erst bearbeitet wurden, nachdem beide vorlagen - obwohl meine Frau keine Vorauszahlungen geleistet hat (nur Lohnsteuer). Ist das Usus? Oder eher ein Fehler? Dagegen machen kann vermutlich nichts, oder?

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            #50
            AW: Einzelveranlagung - keine Berechnung des Finanzamtes möglich?

            Ob es überall gängige Praxis ist kann ich dir nicht sagen. Aber ein Fehler ist es jedenfalls auch nicht.

            Denke mal das liegt in der Entscheidungsfreiheit des Bearbeiters ob er die einzelne Veranlagung sofort macht oder wartet bis er beide Erklärungen vorliegen hat und die Angaben vergleichen kann.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #51
              AW: Einzelveranlagung - keine Berechnung des Finanzamtes möglich?

              Der Punkt ist doch Folgender: Wenn der Bearbeiter ohne Kenntnis der Steuererklärung von Ehepartner B den Ehepartner A veranlagt, wird er den Bescheid nach § 165 AO vorläufig erstellen, da die Steuererklärung von Ehepartner B den Bescheid von Ehepartner A nachträglich noch beeinflussen kann (vgl. § 26 Abs. 2 EStG). Wenn dann die Erklärung von Ehepartner B vorliegt, muss der Bearbeiter den Vorgang von Ehepartner A noch einmal hervorholen und den Bescheid ändern oder die Vorläufigkeit aufheben. Arbeitsökonomisch ist das für ihn und natürlich für Euch nicht. Wenn der Bearbeiter aber schon beide Erklärungen hat, kann er gleich zusammenbröseln und Ruhe ist.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #52
                AW: Einzelveranlagung - keine Berechnung des Finanzamtes möglich?

                Vielen Dank für die logische Erläuterung.

                Kommentar

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