Muss ich diese in meiner Steuererklärung angeben, wenn der Arbeitgeber alles erstattet? Ich frage deshalb, weil mein Arbeitgeber die steuerfreien Verpflegungszuschüsse mit der Lohnsteuerbescheinigung elektronisch übermittelt.
Da mein Berufsbild von ständiger Auswärtstätigkeit an wechselnden Orten geprägt ist,wäre dies eine riesen Arbeit ohne Mehrwert.
Da mein Berufsbild von ständiger Auswärtstätigkeit an wechselnden Orten geprägt ist,wäre dies eine riesen Arbeit ohne Mehrwert.
Kommentar