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Abweichendes Wirtschaftsjahr EÜR und EK

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    Abweichendes Wirtschaftsjahr EÜR und EK

    Hallo,

    ich bin wirklich am verzweifeln weil nirgends steht was geistreiches über das o.a. Problem. Meine EK mache ich als Arbeitnehmer natürlich zum Kalenderjahr ... aber was ist wenn ich zusätzlich in der LuF selbständig tätig bin und die EÜR erstellen will, für welchen Zeitraum erstelle ich die und wie bzw. wann macht sich ein eventueller Verlust daraus auf die EK bemerkbar? Erst im nächsten Jahr oder wie verstehe ich den Ablauf?!

    Danke für eure Antworten

    Grüße Duke_

    #2
    AW: Abweichendes Wirtschaftsjahr EÜR und EK

    Das abweichende Wirtschaftsjahr gibt's für die Arbeitnehmertätigkeit gar nicht. Also alles wie gehabt!

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      #3
      AW: Abweichendes Wirtschaftsjahr EÜR und EK

      Hallo L.E. ...

      danke für dein schnelles Feedback aber ich hab nix kapiert! Das es kein abweichendes Wirtschaftsjahr für Arbeitnehmer gibt war mir schon klar ... es geht mir um die EÜR!

      Ich gebe die EÜR doch bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr z.B. 01.07.-30.06. erst danach ab, oder nicht?! Na und wenn ich das tue was ist dann mit einem eventuellen Verlust vom Vorjahr? Den kann ich steuerlich dann nicht in meiner EK geltend machen weil ich diese vorher abgebe!

      Oder raff ich jetzt gar nix mehr?

      Grüße Duke_

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        #4
        AW: Abweichendes Wirtschaftsjahr EÜR und EK

        Was hat das jetzt mit Elster zu tun?

        Täusch ich mich jetzt oder hat man nicht auch für die Einkommensteuererklärung länger Zeit, wenn man ein abweichendes Wirtschaftsjahr hat? Wie war das bei Dir bisher?

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