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Auslandseinkuenfte angeben?

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    Auslandseinkuenfte angeben?

    Hallo!

    Ich habe eine Frage, wo ich nicht genau weiter weiss.

    Ich habe bis einschl. August 2009 in Deutschland gelebt, gearbeitet und Steuern gezahlt. Seit September 2009 bin ich in China taetig, in Deutschland beim Einwohnermeldeamt abgemeldet, und arbeite und zahle Steuern ganz normal in China.

    Da ich ja seit September 09 abgemeldet (und ausgewandert) bin, verstehe ich das so, dass meine Einkuenfte hier in China mit der Steuererklaerung in Deutschland nichts zu tun haben duerften. Ich bin ja durch die Abmeldung und Auswanderung nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig.

    Nun gibt es die Anlage "AUS" bei der Steuererklaerung. Muss ich da nun meine Einkuenfte angeben, selbst wenn ich zu dem Zeitpunkt als ich sie bekommen habe gar nicht mehr in Deutschland gemeldet war?

    Hoffe auf ein schlichtes "Nein, nicht angeben" als Antwort :-)

    Gruesse , Artur

    #2
    AW: Auslandseinkuenfte angeben?

    Da werden Sie wohl um einen Besuch beim Steuerberater Ihres Vertrauens bzw. Finanzamtssachbearbeiter nicht drum herum kommen. Zum einen wäre zu klären, was das Doppelbesteuerungsabkommen mit China dazu sagt, in welchem Land die Versteuerung vorzunehmen ist. Und selbst wenn das Besteuerungsrecht bei China läge, wären zumindest für 2009 die chinesischen Einkünfte noch dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfen (§ 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG).

    Ich kann Ihnen darüber hinaus zwar bestätigen, dass die Anlage AUS wohl nicht ausgefüllt werden muss, außer Sie haben dort vielleicht Kapitalerträge etc. Das hilft Ihnen aber nichts, denn die Zeilen 97-100 des Mantelbogens sind die richtigen ...
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Auslandseinkuenfte angeben?

      Hier handelt es sich um einen Wegzugsfall, der mit einem DBA nichts zu tun hat.

      Die ausl. Einkünfte sind in Zeilen 97 und 99 des Hauptvordrucks einzutragen.

      Einkünfte = Bruttoarbeitslohn abzgl. Werbungskosten (natürlich in € umgerechnet).

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        #4
        AW: Auslandseinkuenfte angeben?

        Äääh - ja dürfte zutreffen :-)
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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