Hallo!
Ich habe eine Frage, wo ich nicht genau weiter weiss.
Ich habe bis einschl. August 2009 in Deutschland gelebt, gearbeitet und Steuern gezahlt. Seit September 2009 bin ich in China taetig, in Deutschland beim Einwohnermeldeamt abgemeldet, und arbeite und zahle Steuern ganz normal in China.
Da ich ja seit September 09 abgemeldet (und ausgewandert) bin, verstehe ich das so, dass meine Einkuenfte hier in China mit der Steuererklaerung in Deutschland nichts zu tun haben duerften. Ich bin ja durch die Abmeldung und Auswanderung nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig.
Nun gibt es die Anlage "AUS" bei der Steuererklaerung. Muss ich da nun meine Einkuenfte angeben, selbst wenn ich zu dem Zeitpunkt als ich sie bekommen habe gar nicht mehr in Deutschland gemeldet war?
Hoffe auf ein schlichtes "Nein, nicht angeben" als Antwort :-)
Gruesse , Artur
Ich habe eine Frage, wo ich nicht genau weiter weiss.
Ich habe bis einschl. August 2009 in Deutschland gelebt, gearbeitet und Steuern gezahlt. Seit September 2009 bin ich in China taetig, in Deutschland beim Einwohnermeldeamt abgemeldet, und arbeite und zahle Steuern ganz normal in China.
Da ich ja seit September 09 abgemeldet (und ausgewandert) bin, verstehe ich das so, dass meine Einkuenfte hier in China mit der Steuererklaerung in Deutschland nichts zu tun haben duerften. Ich bin ja durch die Abmeldung und Auswanderung nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig.
Nun gibt es die Anlage "AUS" bei der Steuererklaerung. Muss ich da nun meine Einkuenfte angeben, selbst wenn ich zu dem Zeitpunkt als ich sie bekommen habe gar nicht mehr in Deutschland gemeldet war?
Hoffe auf ein schlichtes "Nein, nicht angeben" als Antwort :-)
Gruesse , Artur
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