AW: Anlage R ?
danke schön.
ein bezahlt habe ich im kalenderjahr 2013 nichts.
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Keine Ankündigung bisher.
Anlage R ?
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AW: Anlage R ?
Zitat von Feass Beitrag anzeigenwo müsste ich dieses dann ggf. eintragen
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AW: Anlage R ?
hallo und danke für die antwort.
rente bekomme ich keine.
ist als altersvorsorgebeitrag für öffentlichen dienst zu verstehen. wo müsste ich dieses dann ggf. eintragen
?
danke schön
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AW: Anlage R ?
Du schmeißt da evtl. einiges durcheinander. Oder hab i c h das nicht richtig verstanden?
Die Anlage R ist ja für Renten. Bekommst Du eine Rente? Oder gibt es auch Fälle, in denen man für Vorsorgeleistungen Eintragungen in die Anlage R machen muss? Zeile 41 sieht für mich jedenfalls auch nach Rente aus.
EDIT: für die Einkommensteuererklärung brauchst Du bei Beiträgen zur Riester-Rente jedenfalls die Bescheinigung nach § 10 a Abs. 5, der Du auch entnehmen kannst, wo Du Deine Eintragungen machen musst.
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Anlage R ?
Hallo Freunde des Forums,
durch die ZVK (Zusatzversorgungskasse öffentlicher Dienst) erhielt ich eine
Bescheinigung nach § 92 EStG für 2013, obwohl keine Beiträge mehr eingezahlt
werden (also 0 €).
Muss ich diese trotzdem in Anlage R, als betriebliche Altersvorsorge, angeben ?
Wenn ja, Anlage R, Seite 2, Zeile 41-42 ?. Und als Beginn der Rente reguläre Altersrente (kommt Fehlermeldung Datum zu groß) ?
Ich danke Euch
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