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Anlage R ?

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    Anlage R ?

    Hallo Freunde des Forums,

    durch die ZVK (Zusatzversorgungskasse öffentlicher Dienst) erhielt ich eine
    Bescheinigung nach § 92 EStG für 2013, obwohl keine Beiträge mehr eingezahlt
    werden (also 0 €).
    Muss ich diese trotzdem in Anlage R, als betriebliche Altersvorsorge, angeben ?
    Wenn ja, Anlage R, Seite 2, Zeile 41-42 ?. Und als Beginn der Rente reguläre Altersrente (kommt Fehlermeldung Datum zu groß) ?

    Ich danke Euch

    #2
    AW: Anlage R ?

    Du schmeißt da evtl. einiges durcheinander. Oder hab i c h das nicht richtig verstanden?

    Die Anlage R ist ja für Renten. Bekommst Du eine Rente? Oder gibt es auch Fälle, in denen man für Vorsorgeleistungen Eintragungen in die Anlage R machen muss? Zeile 41 sieht für mich jedenfalls auch nach Rente aus.

    EDIT: für die Einkommensteuererklärung brauchst Du bei Beiträgen zur Riester-Rente jedenfalls die Bescheinigung nach § 10 a Abs. 5, der Du auch entnehmen kannst, wo Du Deine Eintragungen machen musst.

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      #3
      AW: Anlage R ?

      hallo und danke für die antwort.
      rente bekomme ich keine.
      ist als altersvorsorgebeitrag für öffentlichen dienst zu verstehen. wo müsste ich dieses dann ggf. eintragen
      ?
      danke schön

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        #4
        AW: Anlage R ?

        Zitat von Feass Beitrag anzeigen
        wo müsste ich dieses dann ggf. eintragen
        Hast Du denn was einbezahlt? Wo Du das eintragen musst steht dann auf der Bescheinigung nach § 10 a Abs. 5.

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage R ?

          danke schön.
          ein bezahlt habe ich im kalenderjahr 2013 nichts.

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