Hallo Freunde des Forums,
durch die ZVK (Zusatzversorgungskasse öffentlicher Dienst) erhielt ich eine
Bescheinigung nach § 92 EStG für 2013, obwohl keine Beiträge mehr eingezahlt
werden (also 0 €).
Muss ich diese trotzdem in Anlage R, als betriebliche Altersvorsorge, angeben ?
Wenn ja, Anlage R, Seite 2, Zeile 41-42 ?. Und als Beginn der Rente reguläre Altersrente (kommt Fehlermeldung Datum zu groß) ?
Ich danke Euch
durch die ZVK (Zusatzversorgungskasse öffentlicher Dienst) erhielt ich eine
Bescheinigung nach § 92 EStG für 2013, obwohl keine Beiträge mehr eingezahlt
werden (also 0 €).
Muss ich diese trotzdem in Anlage R, als betriebliche Altersvorsorge, angeben ?
Wenn ja, Anlage R, Seite 2, Zeile 41-42 ?. Und als Beginn der Rente reguläre Altersrente (kommt Fehlermeldung Datum zu groß) ?
Ich danke Euch
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