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Verlustvortrag bei 2. Ausbildung wie geht´s richtig?

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    Verlustvortrag bei 2. Ausbildung wie geht´s richtig?

    Hallo liebe Forumsgemeinde

    ich habe mal eine allgemeine Frage zur Verlustvortragsrechnung in meiner Steuererklärung.
    kurze Details: von 2006-1012 nicht in Deutschland gelebt und dementsprechend auch keine Steuern gezahlt oder eine Steuererklärung gemacht. Hatte aber ein Einkommen in einem anderen Land. Im September 2012 mit einer Weiter bzw Ausbildung an einer Fachschule als Techniker begonnen und dementsprechend nach Deutschland zurück gekehrt, wo ich auch bleiben werde.

    Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich eine Steuererklärung für 2013 und 2012 machen soll um einen Verlustvortrag mit zu ziehen bis ich wieder Arbeite (wird 2014 der fall sein)

    Ich beziehe elternunabhängiges Schüler Bafög und muss davon mein Unterhalt und Schule finanzieren. Einen Nebenjob habe ich nicht also kein weiteres Einkommen zum Bafög.

    Ausgaben 2012: Schulgeld 780 € Bücher 660 € Materialien 100€
    Ausgaben 2013: Schulgeld 2340 € Bücher 500 € Materialien 100 €
    Ausgaben 2014: Schulgeld 1560 € Prüfungsgebühr 200 € 1000 € Sonderkursegebühren

    Wie schon gesagt seit 2006 habe ich keine Steuererklärung mehr in Deutschland gemacht und bin jetzt seit 2012 wieder da mache die 2. Ausbildung. Lohnt sich der Verlustvortrag für die Jahre 2012-2013 und ist dies so ohne Probleme möglich, da ich im Ausland gearbeitet habe und dort meine Steuern gezahlt habe. Muss man irgendwas beachten wegen meinem halben Jahr von 2012 im Ausland und dann im September mit der Schule begonnen, nicht dass mir irgendwie mein Einkommen aus dem Ausland angerechnet wird.

    Danke für eure Antworten bin in der Steuersache echt noch ein "Neuling"

    #2
    AW: Verlustvortrag bei 2. Ausbildung wie geht´s richtig?

    Steuerpflichtig ist bei unbeschränkt stpfl. grds. das Welteinkommen. Inweiweit das ausl. Einkommen und die ausl. Steuern berücksichtigt werden, hängt von vielen Varianten ab. Da ist Beratung angesagt.

    Wenn das ausl Eink. in D. berücksichtigt wird dürfte 2012 evtl. gar kein Verlust entstehen.

    Gib doch einfach für 2013 eine Erklärung ab und erläutere den Sachverhalt.

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustvortrag bei 2. Ausbildung wie geht´s richtig?

      Wenn, dann muss er das schon in der Steuererklärung für 2012 erklären, da er in 2012 ja wieder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig wurde.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustvortrag bei 2. Ausbildung wie geht´s richtig?

        ich würde halt 2012 einfach vergessen, da zu kompliziert und Auswirkung zu gering.

        Kommentar

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