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Doppelte Haushaltsführung 2013 - Anschaffungkosten: EigenturmsWohnung

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    Doppelte Haushaltsführung 2013 - Anschaffungkosten: EigenturmsWohnung

    Hallo ALLE,

    ich habe für die 2013 WISO Software für meine Steuererklärung benutzt. Für Werbungskosten unter Doppelte Haushaltsführung habe ich in der WISO Software (Drop Downlist) Solche Kosten wie Notarkostes usw gesehen .Deshalb habe ich sie und Anderer Kosten Eingegeben.

    Nun Sagte FA (Finanzamt) das solche Kosten wird nicht als Werbungkosten Akzeptieren

    Frage:
    Ist dass so?
    Warum Schlägt WISO Sofware dieses vor?
    Wie kann solche Kosten Einsetzten lassen?

    #2
    AW: Doppelte Haushaltsführung 2013 - Anschaffungkosten: EigenturmsWohnung

    Hallo BlackMoses,

    die Steuerformulare und ebenso die elektronischen Programme enthalten die Ausfüllmöglichkeiten für alle infrage kommenden Konstellationen.

    Was auf seinen speziellen Fall zutrifft muss natürlich jeder selbst wissen oder sich steuerlich beraten lassen.Kosten für die Anschaffung eines Eigenheimes haben nun eigentlich mit der doppelten Haushaltführung nicht unbedingt etwas zu tun.

    Tschüß

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      #3
      AW: Doppelte Haushaltsführung 2013 - Anschaffungkosten: EigenturmsWohnung

      Hallo holzgoe,

      Ich danke dir für die schnell Antwort. In meine Beitrag habe ich leider vergessen zu sage dass ich ein Zweitwohnsitzt wegen der Arbeit habe. Also, HauptWohnen ist in Bspw. Köln und ich arbeite in Bspw. Stuttgart. So habe ich ein Wohnung in Stuttgart gekauft. Die Anschaffungskosten (Notar, Markler usw.) sowie die Heimfahrten möchte ich Steuerlich gelten machen.

      Für die Heimfahrten möchte FA weiterer Beweise haben. Dass ist nicht schlimm und ich kann sie FA geben.

      Wie gesagt, für Anschaffungskosten der Zweitwohnsitzt wegen der arbeit war die Frage. Bleibst du immer noch bei deine Antwort oder gibst doch möglichkeiten?

      Lg,
      Blacky

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        #4
        AW: Doppelte Haushaltsführung 2013 - Anschaffungkosten: EigenturmsWohnung

        Hallo BlackMoses,

        eigentlich helfen hier nur Anwendern anderen Anwendern bei Problemen mit der elektronischen Steuererklärung oder um die elektronischen Verfahren herum.
        Steuerliche Beratung kann und darf hier nicht geleistet werden.
        Ein Versuch -> beantrage dass, was du denkst alles mit deiner Arbeit zusammenhängt und belege es entsprechend und dein Finanzamt sagt dir, was du geltend machen darfst oder nicht.

        Tschüß

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          #5
          AW: Doppelte Haushaltsführung 2013 - Anschaffungkosten: EigenturmsWohnung

          Hi holzgoe,

          Ich danke dir.

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