Hallo,
ich mache meine Lohnsteuererklärung seit Jahren selbst und nu trat mein Cousin mit folgender Frage an mich heran, die ich ihm leider nicht 100% beantworten konnte.
Er macht eine Ausbildung bei der Polizei. Ist dort in einer Art Internat von Montag bis Freitag untergebracht und bekommt alle Mahlzeiten etc. bezahlt. Er fährt also Sonntagabend bzw. Montagmorgen dorthin und am Freitag Nachmittag zurück. Wie berechnet sich dies bei der Entfernungspauschale? Wird da dann die Anzahl der gearbeiteten Wochen mal zwei genommen?
Beispiel bei 15 gearbeiteten Wochen:
15 * 2 * x km * 0,3 € ?
Oder soll er einfach jeden Tag als Fahrzeit angeben?
ich mache meine Lohnsteuererklärung seit Jahren selbst und nu trat mein Cousin mit folgender Frage an mich heran, die ich ihm leider nicht 100% beantworten konnte.
Er macht eine Ausbildung bei der Polizei. Ist dort in einer Art Internat von Montag bis Freitag untergebracht und bekommt alle Mahlzeiten etc. bezahlt. Er fährt also Sonntagabend bzw. Montagmorgen dorthin und am Freitag Nachmittag zurück. Wie berechnet sich dies bei der Entfernungspauschale? Wird da dann die Anzahl der gearbeiteten Wochen mal zwei genommen?
Beispiel bei 15 gearbeiteten Wochen:
15 * 2 * x km * 0,3 € ?
Oder soll er einfach jeden Tag als Fahrzeit angeben?
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