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Für welchen Zeitraum ist es nötig Angaben zumachen in der Steuererklärung?

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    Für welchen Zeitraum ist es nötig Angaben zumachen in der Steuererklärung?

    kurze Version der Frage: Wenn ich in einem Jahr einen nur kurzen Zeitraum lohnsteuerpflichtig gearbeitet habe (aufgrund eines Studiums) muss ich dann in der Steuererklärung nur die Angaben für diese zwei Wochen oder des ganzen Jahres machen?

    lange Version der Frage:
    Gerade mache ich zum ersten Mal meine Steuererklärung. Sowohl für 2013 als auch 2011. 2013 habe ich komplett gearbeitet, da ist mir auch alles klar soweit.

    2011 habe ich nur die letzten zwei Wochen im Juli eine volle Stelle (als Krankheitsvertretung) gehabt und Lohnsteuer gezahlt

    - die Frage ist muss ich dann auch nur für diese 2 Wochen alle Angaben machen oder für das gesamte Jahr? also die Daten von der Lohnsteuerbescheinigung sind ja auch nur für die 2 Wochen des Arbeitszeitraums. Insteressiert das Finanzamt sich auch für die Angaben zum restlichen Jahr? (also Studium, Minijob, Studenten-Beiträge zur KV, PV, Auslandaufenthalt usw) 2011 sah es mit meinem Einkommen etwas kompliziert aus... ich habe noch studiert bis August, hatte einen 400€ Job von Jan. bis Okt. und bin im Nov. und Dez. 2011 im Ausland gewesen. Im Sep. und Okt. habe ich zu meinem 400€ Job auch noch Unterstützung von der Arge bekommen. Lohnsteuerpflichtg gearbeitet habe ich nur für 2 Wochen im Juli. Dennoch möchte ich die Steuererklärung einreichen um die ca.150€ gezahlten Lohnsteuer wieder zurück zu bekommen.

    Kann bei google und in den anderen Foren hier nichts dazu finden -
    Vielen Dank im Vorraus

    #2
    AW: Für welchen Zeitraum ist es nötig Angaben zumachen in der Steuererklärung?

    Grundsätzlich ist die ESt eine Jahressteuer, Angaben sind also für ein ganzes Jahr zu machen.

    Allerdings reicht es, wenn Sie in ihrem Fall in Anlage N S. 1 ganz unten, das Jahr kurz skizzieren (Studium, Minijob von bis). DAs Finanzamt will einfach nur wissen, was sie gemacht haben, ob sie z. B. einen Teil des Jahres selbständig waren, oder eben studiert haben.

    Der Minjob selbst muss, wenn er denn pauschal versteuert wurde, nicht in die Steuererklärung.

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      #3
      AW: Für welchen Zeitraum ist es nötig Angaben zumachen in der Steuererklärung?

      Hallo tanteabenadante,
      eine Einkommensteuererklärung bezieht sich immer auf den Zeitraum 01.01. bis 31.12. des laufenden Jahres.
      Zur Beachtung pauschal besteuerte Minijobs müssen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
      Lohnersatzuleistungen müssen angegeben werden und unterliegen dem Progressionsvorbehalt.

      Tschüß

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        #4
        AW: Für welchen Zeitraum ist es nötig Angaben zumachen in der Steuererklärung?

        super vielen Dank!!!

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