Hallo,
habe folgendes Problem.
In den Jahren 2011 und 2012 habe ich eine Technikerausbildung absolviert und hierfür keinen Verlustvortrag gemacht. Ich wusste es nicht das man sowas machen muss.
In 2012 war ich fertig mit dem Techniker und habe noch 3 Monate gearbeitet. Habe dann meine erste ESt-Erklärung für 2012 erstellt ("Generalbescheid") und keine der mir entstanden Kosten vom Techniker angegeben. Bescheid wurde bewilligt.
Als ich die ESt-Erklärung für 2013 gemacht habe, wollte ich die gesamten Kosten von 2011 und 2012 welche mir beim Techniker entstanden sind geltent machen. Da ich ja eine Jahr voll gearbeitet habe und somit auch mehr zu versteuerndes Einkommen habe.
Kurze Zeit nachdem ich den Antrag zum Finanzamt geschickt habe bekam ich einen Anruf, dass die Werbungskosten (speziel nur Zugfahrten 2011/12; Bücher 2011/12) nich anerkannt werden.
Habe mich mal schlau gemacht und gelesen das ich für die 2011 und 2012 einen Verlustvortrag hätte machen müssen. Für 2012 kann ich ja jetzt keinen mehr machen, da der Bescheid ja schon zugeteilt ist.
Ist es möglich jetzt noch einen Verlustvortrag für 2011 zu erstellen und den in 2013 gelten zumachen? Und wenn ja macht das Sinn??
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habe folgendes Problem.
In den Jahren 2011 und 2012 habe ich eine Technikerausbildung absolviert und hierfür keinen Verlustvortrag gemacht. Ich wusste es nicht das man sowas machen muss.
In 2012 war ich fertig mit dem Techniker und habe noch 3 Monate gearbeitet. Habe dann meine erste ESt-Erklärung für 2012 erstellt ("Generalbescheid") und keine der mir entstanden Kosten vom Techniker angegeben. Bescheid wurde bewilligt.
Als ich die ESt-Erklärung für 2013 gemacht habe, wollte ich die gesamten Kosten von 2011 und 2012 welche mir beim Techniker entstanden sind geltent machen. Da ich ja eine Jahr voll gearbeitet habe und somit auch mehr zu versteuerndes Einkommen habe.
Kurze Zeit nachdem ich den Antrag zum Finanzamt geschickt habe bekam ich einen Anruf, dass die Werbungskosten (speziel nur Zugfahrten 2011/12; Bücher 2011/12) nich anerkannt werden.
Habe mich mal schlau gemacht und gelesen das ich für die 2011 und 2012 einen Verlustvortrag hätte machen müssen. Für 2012 kann ich ja jetzt keinen mehr machen, da der Bescheid ja schon zugeteilt ist.
Ist es möglich jetzt noch einen Verlustvortrag für 2011 zu erstellen und den in 2013 gelten zumachen? Und wenn ja macht das Sinn??
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