Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

KISTAM (betrifft: abgeltend besteuerte Kapitalerträge)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    KISTAM (betrifft: abgeltend besteuerte Kapitalerträge)

    I n f o r m a t i o n !

    Formular: FMS 010156 ( zum Ausdrucken )
    Erklärung zum Sperrvermerk § 51a EStG

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


    Zum Thema:

    Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge.

    Nach telefonischer Rücksprache mit dem BZSt am 15.04.2014
    gibt es folgende Info:

    Eine ~ Erklärung zum Sperrvermerk ~ entfällt, wenn der Stpfl.
    keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört.


    H a g e n - G r o n e r t

    #2
    AW: KISTAM (betrifft: abgeltend besteuerte Kapitalerträge)

    Und was ist, wenn Jemand die Bank im Unklaren darüber lassen möchte, ob bzw. in welcher Kirche er ist ? Darf er dann nicht ? ;-)

    Und ernsthaft: Und was hat das mit Elster zu tun ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: KISTAM (betrifft: abgeltend besteuerte Kapitalerträge)

      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Und was ist, wenn Jemand die Bank im Unklaren darüber lassen möchte, ob bzw. in welcher Kirche er ist ? Darf er dann nicht ? ;-)

      Und ernsthaft: Und was hat das mit Elster zu tun ?

      @ Picard,


      Im ElsterForum werden von Stpfl. auch Hinweise erbeten wo es Formulare gibt,
      welche man nur in Papierform erhalten kann und nicht an das Finanzamt
      elektronisch übermittelt werden können.

      Zum Beispiel dieses Formular: FMS 010156

      ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

      Es gibt zahlreiche Themen welche nichts mit Elster zu tun haben.

      ~ ~ zum Beispiel: Wie lange dauert Rückerstattung von Finanzamt

      ~ ~ Viele Stpfl. sind dankbar, auch bei solchen Themen die nicht direkt
      etwas mit Elster zu tun haben, hilfreiche Antworten zu bekommen.

      ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


      Wer zum Beispiel dem automatischen Kirchensteuerabzug
      auf abgeltende besteuernde Kapitalerträge widersprechen will,
      kann das mit folgendem Formular beim BZSt erklären:

      ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ FMS 010156 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

      Kommentar


        #4
        AW: KISTAM (betrifft: abgeltend besteuerte Kapitalerträge)

        Schön, aber es geht hier nicht um ein Formular für das FINANZAMT.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: KISTAM (betrifft: abgeltend besteuerte Kapitalerträge)

          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Schön, aber es geht hier nicht um ein Formular für das FINANZAMT.
          Guten Tag Picard,

          herzlichen Dank für Ihre Info. Richtig.


          Das Formular wird vom Stpfl. z.B.
          per Postbrief an das BZSt geschickt.

          ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

          Info für den Stpfl. betreffend seiner ~Erklärung zum Sperrvermerk~

          Zitat:

          Folgen des Widerspruches

          Wird ein Sperrvermerk eingetragen, übermittelt das BZSt an alle anfragenden Abzugsverpflichteten an Stelle der Religionszugehörigkeit einen neutralen Wert (Nullwert). Der Wert erlaubt keinen Rückschluss auf die Religionszugehörigkeit oder Nichtreligionszugehörigkeit bzw. das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Sperrvermerkes.

          Erhält der Kirchensteuerabzugsverpflichtete den "Nullwert" übermittelt, dann liegen damit keine Informationen vor, mit denen Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer einbehalten werden könnte. Demzufolge wird der Abzugsverpflichtete auch bei kirchensteuerpflichtigen Kunden keinen Abzug vornehmen. Der Sperrvermerk verpflichtet aber dann den Kirchensteuerpflichtigen zur Abgabe einer Steuererklärung zum Zwecke der Veranlagung wegen Kirchensteuer nach § 51a Absatz 2d Satz 1 EStG. Dazu übermittelt das BZSt an das Wohnsitzfinanzamt des Kirchensteuerpflichtigen für jeden Veranlagungszeitraum, in dem der Sperrvermerk abgerufen worden ist, Name und Anschrift des abrufenden Abzugsverpflichteten (Bank, Kreditinstitut, Versicherung, etc.).

          Quelle: Bundeszentralamt für Steuern - 2014

          Mit freundlichen Grüßen
          H a g e n - G r o n e r t

          Kommentar


            #6
            AW: KISTAM (betrifft: abgeltend besteuerte Kapitalerträge)

            Und wen interessiert das jetzt?
            Mfg

            Kommentar

            Lädt...
            X