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Steuerklassen

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    Steuerklassen

    Hallo lieber Elster Gemeinde,

    Ich hoffe ich bin hier richtig, nun zu meiner Frage.

    Wir also ich und mein jetziger Mann haben vor ein paar Tagen geheiratet, nun waren wir auf dem Finanzamt um die Steuerklassen zu wechseln der beamte hat uns 4/4 empfohlen, was wir auch gemacht haben.

    Ich bin leider gesundheitlich schon berentet, und bekomme eine kleine Rente.
    Wie ist denn das nun, der Beamte hat uns erklärt das mein "Freibetrag" meinem Mann zugeschoben wird, also hat er mehr "Freibetrag", wie ist das nun wenn ich einen Minijob auf 450€ Basis anfange, ändert sich da was ?

    Der gute man hat uns mit Fachchinesisch untern Tisch geredet, und nun sind wir verunsichert.

    Vielleicht kann jemand helfen.

    Danke im Voraus

    Fabian

    #2
    AW: Steuerklassen

    Hallo Fabi87,

    na dann herzlichen Glückwunsch.
    Ein pauschal besteuerter Minijob gehört nicht mehr in die Steuererklärung, hätte also keine steuerlichen Auswirkungen auf eure Verhältnisse.
    Mit Steuerklasse IV/IV kann man eigentlich nichts falsch machen mal so pauschal gesagt.

    Tschüß

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      #3
      AW: Steuerklassen

      Vielen Dank ......

      Trockenes Thema

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        #4
        AW: Steuerklassen

        Wobei, ganz schlüssig erscheint mir die Schilderung des Gesprächs im FA nicht.

        4/4 bedeutet im Wesentlichen, dass bei beiden der Lohnsteuerabzug bei beiden so vorgenommen wird, als wären sie alleinstehend. D.h. bei beiden wird beim LSt-Abzug der jeweilige Grundfreibetrag von gut 8000 Euro berücksichtigt.

        Bei der Kombination 3/5 würden hingegen bei dem mit 3 der Grundfreitrag von beiden, bei dem mit 5 kein Grundfreibetrag beim LSt-Abzug berücksichtigt.

        Die Ausssage, dass der Freibetrag der Frau zum Mann geschoben würde, gilt somit eben nicht für 4/4, sondern bei der Kombination 3 für den Mann und 5 für die Frau.

        Für die Einkommensteuer sind die Steuerklassen egal. Insbesondere sind bei 3/5 Nachzahlungen nicht auszuschließen, wenn der Partner mit 5 auf Lohnsteuerkarte arbeitet, weswegen hier die Erklärung Pflicht ist.

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