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Umzugskosten für Ausländer, die wegen Arbeit nach Deutschland gezogen sind?

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    Umzugskosten für Ausländer, die wegen Arbeit nach Deutschland gezogen sind?

    Hi,

    ich bin dabei meine erste Steuererklärung zu erstellen und wie erwartet tauchen bei mir einige Fragen auf. Ich bin 2012 als Stipendiat für 5 Monate in Deutschland gewesen, dann bin ich für einen Monat nach Hause (Kroatien) gefahren, um darauf wieder nach Deutschland umzuziehen, wo ich eine zweijährige Ausbildung angefangen habe. Mein Frage ist: kann ich die Umzugskosten als Werbekosten anrechnen lassen? Ich weiß nicht, ob man als Ausländer überhaupt das Recht dazu hat.

    Danke für die Hilfe vorab,

    Marko

    #2
    AW: Umzugskosten für Ausländer, die wegen Arbeit nach Deutschland gezogen sind?

    Das deutsche Steuerrecht knüpft die persönliche Steuerpflicht an den inländischen Wohnsitz, wobei die Staatsangehörigkeit keine Rolle spielt.
    Deshalb sind die Kosten des Umzugs nach Deutschland zur Arbeitsaufnahme durchaus steuerlich abzugsfähig, wenn sie - zusammen mit anderen Werbungskosten - den Pauschbetrag überschreiten.

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      #3
      AW: Umzugskosten für Ausländer, die wegen Arbeit nach Deutschland gezogen sind?

      Hi Hanseat,

      vielen Dank für die Auskunft. Hast mir damit sehr geholfen!

      LG,

      Marko

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        #4
        AW: Umzugskosten für Ausländer, die wegen Arbeit nach Deutschland gezogen sind?

        Zitat von Hanseat Beitrag anzeigen
        Das deutsche Steuerrecht knüpft die persönliche Steuerpflicht an den inländischen Wohnsitz, wobei die Staatsangehörigkeit keine Rolle spielt.
        Deshalb sind die Kosten des Umzugs nach Deutschland zur Arbeitsaufnahme durchaus steuerlich abzugsfähig, wenn sie - zusammen mit anderen Werbungskosten - den Pauschbetrag überschreiten.
        Hallo,

        ich bin im August 2013 wegen Job von Ungarn aus nach Deutschland gezogen. Ich habe leider keine Belege.
        Kann ich die Umzugskostenpauschale geltend machen? Wo muss ich es im Steuererklärung angeben?

        Ich habe folgendes gefunden:

        Bei Umzügen innerhalb der Europäischen Union - beispielsweise wurden Sie von Ihrer französischen Firma nach Deutschland versetzt - wird die Inlandspauschale gemäß der Auslandsumzugskosten-Verordnung (AUV) um folgende Beträge erhöht (§ 10 Abs. 1 AUV): für Ledige um € 380,00, für Verheiratete und ihnen Gleichgestellte um € 760,00 und für jedes berücksichtigungsfähige Kind um € 100,00.

        Was bedeutet das und wo muss ich im Steuererklärung es angeben das dies ein Umzug innerhalbe EU war? Worauf muss ich noch achten?

        Vielen Dank für die Hilfe.
        LG
        Adrienn

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          #5
          AW: Umzugskosten für Ausländer, die wegen Arbeit nach Deutschland gezogen sind?

          Hallo Zadrienn,

          hattest Du wie im Beispiel ein Unternehmen, welches den Sitz verlegte?
          Umzugskosten gehoeren in die Anlage N.

          Genaueres erklärt ein Steuerberater. Sorry!
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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