Hallo ihr,
ich hoffe, ihr könnt mir helfen, denn ich versuche, zum ersten Mal meine Steuererklärung zu machen und habe schon mehrere Tage damit verbracht.
Mein Problem: Ich habe mich mitten im Jahr 2013 selbstständig gemeldet, aber schon die ersten drei Monate eine freiberufliche Tätigkeit, allerdings mit niedrigem Gesamteinkommen, ausgeübt, so dass diese Summe mit ALG II aufgestockt wurde. Da ich diese Aufstockung erhalten habe und auch meine Krankenversicherung vom Jobcenter abgedeckt wurde, habe ich diese drei Monate versäumt, mich um eine freiberufliche Einstufung zu kümmern. Sollte ich dies rückwirkend beantragen und dann unter selbstständige Tätigkeit eintragen oder ist es aufgrund der geringen Summe und der Aufstockung nicht in die Steuererklärung mit aufzunehmen?
Ich danke euch ganz herzliche für eure Antwort.
ich hoffe, ihr könnt mir helfen, denn ich versuche, zum ersten Mal meine Steuererklärung zu machen und habe schon mehrere Tage damit verbracht.
Mein Problem: Ich habe mich mitten im Jahr 2013 selbstständig gemeldet, aber schon die ersten drei Monate eine freiberufliche Tätigkeit, allerdings mit niedrigem Gesamteinkommen, ausgeübt, so dass diese Summe mit ALG II aufgestockt wurde. Da ich diese Aufstockung erhalten habe und auch meine Krankenversicherung vom Jobcenter abgedeckt wurde, habe ich diese drei Monate versäumt, mich um eine freiberufliche Einstufung zu kümmern. Sollte ich dies rückwirkend beantragen und dann unter selbstständige Tätigkeit eintragen oder ist es aufgrund der geringen Summe und der Aufstockung nicht in die Steuererklärung mit aufzunehmen?
Ich danke euch ganz herzliche für eure Antwort.
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