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Steuer 2013 - rückwirkend selbstständig oder nicht nötig?

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    Steuer 2013 - rückwirkend selbstständig oder nicht nötig?

    Hallo ihr,

    ich hoffe, ihr könnt mir helfen, denn ich versuche, zum ersten Mal meine Steuererklärung zu machen und habe schon mehrere Tage damit verbracht.

    Mein Problem: Ich habe mich mitten im Jahr 2013 selbstständig gemeldet, aber schon die ersten drei Monate eine freiberufliche Tätigkeit, allerdings mit niedrigem Gesamteinkommen, ausgeübt, so dass diese Summe mit ALG II aufgestockt wurde. Da ich diese Aufstockung erhalten habe und auch meine Krankenversicherung vom Jobcenter abgedeckt wurde, habe ich diese drei Monate versäumt, mich um eine freiberufliche Einstufung zu kümmern. Sollte ich dies rückwirkend beantragen und dann unter selbstständige Tätigkeit eintragen oder ist es aufgrund der geringen Summe und der Aufstockung nicht in die Steuererklärung mit aufzunehmen?

    Ich danke euch ganz herzliche für eure Antwort.

    #2
    AW: Steuer 2013 - rückwirkend selbstständig oder nicht nötig?

    In der Steuererklärung sind alle Einkünfte anzugeben. Dass sie das damals dem FA nicht gemeldet haben, dürfte bei einer geringen Höhe kein Problem darstellen.

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      #3
      AW: Steuer 2013 - rückwirkend selbstständig oder nicht nötig?

      In der Einkommenssteuererklärung werde ich sie auch angeben. Als Freiberufler muss ich jedoch noch eine Umsatzsteuererkärung abgeben, und da ich unter die Kleinunternehmerregelung fallen möchte, darf ich nicht unter 17.500 pro Jahr verdienen bzw. 7.100 gerechnet auf Aug-Dez. Ich weiß aber nicht, ob die Einnahmen zwischen April und Juli als Umsätze gelten und daher in die Umsatzsteuererklärung reinmüssen, weil ich da noch nicht selbstständig gemeldet war.

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        #4
        AW: Steuer 2013 - rückwirkend selbstständig oder nicht nötig?

        Zitat von Hansi2000 Beitrag anzeigen
        In der Einkommenssteuererklärung werde ich sie auch angeben.
        Warum willst Du die Einkünfte von DNS angeben?

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          #5
          AW: Steuer 2013 - rückwirkend selbstständig oder nicht nötig?

          DNS = ?

          Die Einnahmen von April-Juli sind meinem Verständnis nach "Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit" (freie Mitarbeitertätigkeit) und müssen in die Einkommenssteuererklärung. Nicht?

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            #6
            AW: Steuer 2013 - rückwirkend selbstständig oder nicht nötig?

            Also nochmal von vorn: Du (Hansi2000) hängst Dich an einen alten Thread von 2014 von DNS an, tust aber irgendwie so, als wärst Du DNS. Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten:

            Entweder BIST Du DNS und sagst uns das hier. Oder Du bist es NICHT, dann schließe ich hier den Thread und Du machst bitte einen neuen auf und schilderst von Anfang an Dein Problem. Im Moment passen die Angaben nämlich nicht die Bohne irgendwie zueinander.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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