Wird der Freibetrag von 8.130 Euro bei Zusammenveranlagung von Ehepartnern irgendwo berücksichtigt, wenn man Einnahmen aus Nebenberuflicher Tätigkeit § 3 Nr. 26 und 26a EStG eingibt. Muss dieser Freibetrag gesondert geltend gemacht werden?
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Keine Ankündigung bisher.
Berücksichtigung des Freibetrages bei Studenten
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