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Berücksichtigung des Freibetrages bei Studenten

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    Berücksichtigung des Freibetrages bei Studenten

    Wird der Freibetrag von 8.130 Euro bei Zusammenveranlagung von Ehepartnern irgendwo berücksichtigt, wenn man Einnahmen aus Nebenberuflicher Tätigkeit § 3 Nr. 26 und 26a EStG eingibt. Muss dieser Freibetrag gesondert geltend gemacht werden?

    #2
    AW: Berücksichtigung des Freibetrages bei Studenten

    Der Grundfreibetrag steht jedem zu und muss nicht beantragt werden. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt er sich auf über 16.000.

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