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    Vorsorgeaufwendungen

    Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen

    Meine Frau war 2013 in Altersteilzeit und ist gesetzlich krankenversichert. Ich selbst bin seit 3 Jahren Rentner und in der privaten KV.
    Für meine Frau und mich habe ich für 2013 einmal gemeinsame und einmal getrennte Veranlagung in Elster eingegeben. Hinsichtlich der Sonderausgaben ist der abzugsfähige Betrag bei der gemeinsamen Veranlagung geringer als die Summe bei den getrennten Veranlagungen.

    Bei meiner Frau werden berücksichtigt
    Altersvorsorgeaufwendungen 875 €
    KV, PflgV und sonstiges 1.900 €, zusammen also € 2775
    und bei mir Versicherungsbeiträge von € 4101 macht für uns beide also 6.876 €

    Bei der gemeinsamen Veranlagung rechnet Elster
    Altersvorsorgeaufwendungen 875 €
    KV, PflgV und sonstiges 4790 € zusammen also nur 5.665 €

    Gibt es für diese Differenz eine Erklärung oder rechnet Elster hier etwa falsch? Wenn Elster richtig rechnet, wäre die getrennte Veranlagung für uns günstiger.
    Vielen Dank.

    #2
    AW: Vorsorgeaufwendungen

    Wahrscheinlich hat noch niemand geantwortet, weil das eigentlich nicht so sein kann.
    Sind denn die Angaben bei beiden Erklärungen in Zeile 11 (FAKZ 307 bzw. 407) identisch?

    Ist der Zuschuss der Rentenversicherung zur privaten KV in beiden Erklärungen angegeben?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Vorsorgeaufwendungen

      Hallo, erst einmal danke für die Antwort. Ich sehe das ja genauso, dass es eigentlich keine Abweichungen geben dürfte. Nachstehend sind die Eintragungen in der Anlage "Vorsorge" aufgeführt, die wirklich in allen angelegten Steuererklärungen identisch sind( zig-mal überprüft). Ergänzend muss ich noch sagen, dass meine Frau seit dem 01.12.2013 ebenfalls Rentnerin ist.

      Zeile Ehefrau
      4 EURO 1681
      8 EURO 1681
      12 EURO 1406
      15 EURO 183
      18 EURO 136
      21 EURO 30
      46 EURO 267
      Ehemann
      31 EURO 4286
      32 EURO 437
      34 EURO 1632
      35 EURO 1541
      50 EURO 201

      In Zeile 11wurde jeweils „ja“ angekreuzt

      Ich sehe das ja auch so, dass das unterschiedliche Ergebnis eigentlich nicht sein kann. Also doch ein Elster-Fehler?

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        #4
        AW: Vorsorgeaufwendungen

        Die Berechnung der Altersvorsorgeaufwendungen ist mit 875 € in jedem Fall zutreffend (76% des Gesamtbeitrags zur RV abzüglich Arbeitgeberanteil zur RV)

        Wenn ich meine Steuerbescheide so ansehe, ist bei mir bei Zusammenveranlagung und ebenfalls privater Krankenversicherung mit Arbeitgeberzuschuss (Zuschuss der Rentenversicherung wird ebenso behandelt) bei 3.800,00 Euro Schluss, was meines Erachtens der Gesetzeslage entspricht (2*1.900.00 Euro), wenn steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse fliesen.

        "Auszug § 10 EStG
        4) 1Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3 und 3a können je Kalenderjahr insgesamt bis 2 800 Euro abgezogen werden. 2Der Höchstbetrag beträgt 1 900 Euro bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten haben oder für deren Krankenversicherung Leistungen im Sinne des § 3 Nummer 9, 14, 57 oder 62 erbracht werden. 3Bei zusammen veranlagten Ehegatten bestimmt sich der gemeinsame Höchstbetrag aus der Summe der jedem Ehegatten unter den Voraussetzungen von Satz 1 und 2 zustehenden Höchstbeträge. 4Übersteigen die Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3 die nach den Sätzen 1 bis 3 zu berücksichtigenden Vorsorgeaufwendungen, sind diese abzuziehen und ein Abzug von Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3a scheidet aus."
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          AW: Vorsorgeaufwendungen

          Überprüfe bitte auch die Angaben in den Zeilen 53 bis 58 der Anlage Vorsorgeaufwand, nicht, dass sich dort unterschiedliche Angaben eingeschlichen haben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            AW: Vorsorgeaufwendungen

            Es könnte doch sein, dass die Einzelveranlagung zu einem anderen, sprich besserem Ergebnis führt. Die wichtigste Passage des nachstehenden Beitrags ist in " " gesetzt.


            Zitatanfang- Besonders für Rentner und Pensionäre kann sich die sog. Günstigerprüfung hier jedoch positiv auswirken. In den Jahren bis 2019 vergleicht das Finanzamt nämlich von sich aus, ob die derzeitige oder die vor 2005 geltende Regelung mehr Abzugspotenzial enthält und legt automatisch die günstigere Variante der Steuerfestsetzung zugrunde. Bei der alten Regelung gehören Altersvorsorgeaufwand, Krankenversicherungsbeiträge und alle anderen begünstigten Vorsorgeaufwendungen in einen einzigen Topf. In drei Schritten wird dann der abzugsfähige Betrag errechnet. Dieser verringert sich allerdings ab 2011 jährlich durch die Abschmelzung des sog. Vorwegabzugs.

            Welches konkrete Abzugspotenzial in den sonstigen Vorsorgeaufwendungen steckt, hängt immer vom Einzelfall ab.

            "Bei allein stehenden Rentnern und Pensionären ist das "Sparpotenzial" am Höchsten, ebenso bei Ehepaaren, wenn beide Ehepartner entweder Rentner oder Pensionäre sind. Wenn einer der Ehepartner noch erwerbstätig ist und steuerlich begünstigte Altersvorsorgebeiträge einzahlt, ändert sich die Lage. Grund: Allein die Altersvorsorgebeiträge des noch erwerbstätigen Ehepartners können dazu führen, dass die Altregelung ungünstiger ausfällt und zusätzliches Abzugspotenzial nicht zur Verfügung steht."

            Hier hilft nur, genau und konkret zu rechnen. - Zitatende
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Vorsorgeaufwendungen

              Was steht in der Zeile 11 Anlage Vorsorgeaufwendungen deiner 3 Erklärungen?

              Im übrigen gibt es ab 2013 keine getrennte Veranlagungen mehr, sondern nur noch Einzelveranlagungen.
              Mfg

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                #8
                AW: Vorsorgeaufwendungen

                Hallo,

                Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwendungen fragt nach den steuerfreien Zuschüssen/Arbeitgeberbeiträgen/Beihilfen zur Krankenversicherung. Hier ist in allen drei Erklärungen jeweils "Ja" angekreuzt.

                Die Zeilen 53 bis 58 der Anlage enthalten jeweils keine Eintragungen, da hier nicht relevant.

                Nach dem von Charlie 24 wiedergegebenen Zitat müsste die Zusammenveranlagung dann aber ein günstigeres Ergebnis bringen, da meine Frau bis 30.11.2013 noch aus ihrem Arbeitsverhältnis Beträge zur Altersversorgung gezahlt hat. Wer soll das noch verstehen?

                Viel Grüße
                Leo12

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                  #9
                  AW: Vorsorgeaufwendungen

                  "Nach dem von Charlie 24 wiedergegebenen Zitat müsste die Zusammenveranlagung dann aber ein günstigeres Ergebnis bringen, da meine Frau bis 30.11.2013 noch aus ihrem Arbeitsverhältnis Beträge zur Altersversorgung gezahlt hat."

                  NEIN! Das interpretierst du falsch. Der Arbeitgeberbeitrag zur RV bei deiner Ehefrau führt 2013 zu einer Reduzierung des sog. "Vorwegabzugs", der im Rahmen der Günstigerprüfung noch zum Tragen kommt, weswegen eine Einzelveranlagung Vorteile haben kann.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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