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Handwerkerleistungen ansetzen f. Scheune

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    Handwerkerleistungen ansetzen f. Scheune

    Hallo

    ich habe letztes Jahr das Dach meiner Scheune komplett neu decken lassen. Darf ich die Arbeitsstunden vom Dachdecker ansetzen, oder gilt diese Regelung nur für Baumaßnahmen am eigenen Haus / der eigenen Wohnung. Falls ja, wo genau muss ich die Leistung eintragen im ElsterFormular und was ist die maximale Höhe?

    MfG
    Thommy

    #2
    AW: Handwerkerleistungen ansetzen f. Scheune

    Wie nutzt du denn deine Scheune?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Handwerkerleistungen ansetzen f. Scheune

      Hallo Charlie

      die Scheune ist als Stellfläche an ein Unternehmen vermietet, wird also nicht von mir persönlich genutzt.

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        #4
        AW: Handwerkerleistungen ansetzen f. Scheune

        Dann hast du doch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, da musst du den Erhaltungsaufwand für deine Scheune dort geltend machen.
        Früher konnte man größere Reparaturen auf mehrere Jahre verteilen, ob das jetzt noch geht, weiß ich jetzt auf Anhieb nicht, ich bin aber auch kein Steuerberater.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Handwerkerleistungen ansetzen f. Scheune

          Um die Frage ein wenig weiter zu spinnen:

          Da er die Scheune vermietet:
          Könnte Thommy nun die gesamte Rechnung (Material+Arbeitszeit+Anfahrt) unter Erhaltungsaufwand absetzen?
          Oder muss eine Aufsplittung erfolgen: die Materialkosten unter "Erhaltungsaufwand" und die "Arbeitsleistung" zu 20 % unter haushaltsnahe Dienstleistungen angeben?

          Beste Grüße,
          Stephan

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            #6
            AW: Handwerkerleistungen ansetzen f. Scheune

            Werbungskosten gehen immer vor. Entweder in einem Betrag im Jahr der Zahlung oder § 82b EStDV.

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              #7
              AW: Handwerkerleistungen ansetzen f. Scheune

              Hallo

              haushaltsnahe Dienstleistung scheidet aus.

              Eine Aufteilung der Kosten über mehrere Jahre scheidet aus, da die Scheune nicht überwiegend wohnwirtschaftlich genutzt wird.

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