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Beschäftigungsverbot auf Stundenbasis

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    Beschäftigungsverbot auf Stundenbasis

    Hallo,

    kann, soll oder muss ich Folgendes bei meiner Steuer angeben:

    Im Jahr 2013 hatte ich unterschiedliche Beschäftigungsverbote auf Stundenbasis (aufgrund einer schwierigen Schwangerschaft). Anschließend dann gleich Mutterschutz und dann Elternzeit.

    Wie und wo kann ich das eingeben? Möchte nix falsch machen.

    Freu mich schon auf Antworten Das Forum hier hat mir schon oft weiter geholfen!

    #2
    AW: Beschäftigungsverbot auf Stundenbasis

    Elterngeld und Mutterschaftsgeld gehören normalerweise in Zeile 29 der Anlage N. Bei ElsterFormular im Bedarfsfall einfach eine weitere Zeile hinzufügen

    Angaben zu den Beschäftigungsverboten gehören nicht in die Steuererklärung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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