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Verlustvortrag Zweitausbildung (Studium)

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    Verlustvortrag Zweitausbildung (Studium)

    Hi,
    ich bräuchte eure Hilfe um meine Steuererklärung richtig auszufüllen.

    Ich studiere momentan, habe davor eine Ausbildung gemacht (Rettungsassistent, nun Medizinstudium). Was kann ich da alles abrechnen und wo gebe ich es ein (mache meine Steuer mit Wiso)?
    1. Ich fahre jedes Wochenende von meiner Wohnung am Studienort zurück zu meinen Eltern. D.h. ich kann die Fahrten absetzen (http://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten-fahrten-doppelte-haushaltsfuehrung/doppelte-haushaltsfuehrung-bei-studenten-auch-im-kinderzimmer-moeglich?nl=tax&utm_medium=e-mail&utm_source=newsletter_steuertipps&utm_campaig n=2013-11-24_newsletter_steuertipps). Trage ich die Fahrt dann von Heimatort zu Wohnort ein, oder direkt an die Uni? Und kann ich pro Woche vermutlich eine Hin- und Rückfahrt geltend machen? Kann ich zusätzlich von meiner Wohnung dann die Fahrten an die Uni auch noch angeben?

    2. laut dem obigen Artikel kann ich auch "Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen" geltend machen (http://www.steuertipps.de/lexikon/v/verpflegungsmehraufwand). Aber welchen und wie oft? 5*24€ (da ich 5 Tage in der Woche am Studienort bin)?

    3. Telefonrechnungen kann ich auch als Werbungskosten absetzen, oder?

    4. Ich arbeite nebenher, komme aber nie über 400€/Monat, das sollte dann kein Problem darstellen?

    5. Was könnte ich noch abrechnen (außer Fachliteratur, Materialien und anderen naheliegende Sachen)?

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Viele Grüße,
    Heiko

    #2
    AW: Verlustvortrag Zweitausbildung (Studium)

    Das Forum ist eigentlich dafür eingerichtet, Hilfe im Umgang mit den diversen Elsterprogrammen zu bieten und nicht dafür, den Steuerberater zu ersetzen.

    Fachlich helfen in Steuersachen darf man ohne Gesetzesverstoß nur den eigenen Angehörigen.

    Also entweder selbst weiter recherchieren, was du ja ohnehin schon gemacht hast oder professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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