Betrüger versenden erneut E-Mails im Namen des Bundeszentralamts
für Steuern
Erneut versuchen Betrüger, per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von
Steuerzahlern zu gelangen. Ihre Masche: Sie geben sich per E-Mail als „Bundeszentralamt für
Steuern (BZSt)“ aus und geben vor, die betroffenen Bürger hätten Anspruch auf eine
Steuerrückerstattung. Um diese zu erhalten, müsse einem Link in der E-Mail gefolgt werden,
der zu einem Antragsformular im Internet führt. In dem auf
die Registrierung folgenden Formular sollen unter anderem Angaben zu Kontoverbindung und
Kreditkartennummer gemacht werden.
Das BZSt warnt davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren.
Benachrichtigungen über Steuererstattungen werden nicht per Mail verschickt und
Kontenverbindungen nie in dieser Form abgefragt. Zuständig für die Rückerstattung von
überzahlten Steuern ist zudem nicht das BZSt, sondern das jeweils zuständige Finanzamt.
für Steuern
Erneut versuchen Betrüger, per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von
Steuerzahlern zu gelangen. Ihre Masche: Sie geben sich per E-Mail als „Bundeszentralamt für
Steuern (BZSt)“ aus und geben vor, die betroffenen Bürger hätten Anspruch auf eine
Steuerrückerstattung. Um diese zu erhalten, müsse einem Link in der E-Mail gefolgt werden,
der zu einem Antragsformular im Internet führt. In dem auf
die Registrierung folgenden Formular sollen unter anderem Angaben zu Kontoverbindung und
Kreditkartennummer gemacht werden.
Das BZSt warnt davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren.
Benachrichtigungen über Steuererstattungen werden nicht per Mail verschickt und
Kontenverbindungen nie in dieser Form abgefragt. Zuständig für die Rückerstattung von
überzahlten Steuern ist zudem nicht das BZSt, sondern das jeweils zuständige Finanzamt.